Hallo Beate Ulrich,
auch wenn ich Ihre Angst nachvollziehen und verstehen kann, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Ob die eingereichten Befunde für die Beurteilung der Erwerbsminderung ausreichen beziehungsweise ob eine Begutachtung bei einem Gutachter der Rentenversicherung erforderlich ist, wird im Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger entschieden.
Dieser entscheidet auch, ob die volle Erwerbsminderung weiter vorliegt, was bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes durchaus wahrscheinlich ist.