Bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens sollten Sie sich, wie bereits vorgeschlagen, im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung arbeitslos melden. Hierdurch wird verhindert, dass Sie bis zum Abschluss des Rentenverfahrens zwischen Rentenversicherungsträger und Agentur für Arbeit hin und her verwiesen werden.