Guten Tag Frage,
Ihre Waisenrente wird über das 18. Lebensjahr hinaus für die Dauer Ihrer Ausbildung gezahlt, längstens jedoch (grundsätzlich) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Zur Prüfung der weiteren Ausbildung wurde Ihnen das entsprechende Formular zugesandt, welches Sie bereits ausgefüllt und zurück geschickt haben.
Ihre Rentenversicherung prüft nun Ihren weiteren Anspruch auf Halbwaisenrente und wird Ihnen in Kürze einen entsprechenden Bescheid zusenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung