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Experten-Antwort

Verlängerung volle Erwerbsminderungsrente!!!!!

von Bernd5024.09.2011 | 11:30
13757 Ansichten
4 Antworten
Schönen guten Tag an Euch, folgende Frage: Meine volle Erwerbsminderungsrente wurde bis Ende 2012 bewilligt. Man sollte ja ca. 4 Monate vorher einen Verlängerungsantrag stellen. Ist es möglich den Verlängerungsantrag auf unbefristete Zeit mit anschließendem Übergang in Altersrente zu stellen. Ich bin 2012 57 Jahre habe eine Behinderung (GdB 50). Rente wegen Schwerbehinderung ab 05/2016 möglich. Bedanke mich im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2011 | 10:39

Sobald Sie einen Antrag auf eine Verlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen, wird geprüft ob ein weiterer Rentenanspruch besteht. Eine Befristung der Rente ist nicht davon abhängig wann ein Anspruch auf eine nachfolgende Rente wegen Alters besteht.

3 Antworten

KSCam 24.09.2011 | 12:02
Sobald Sie den Verlängerungsantrag stellen wird wieder entschieden, ob die Rente befristet oder auf Dauer gewährt wird (oder abgelehnt wird). Natürlich können Sie in diesen Antrag reinschreiben, dass die Verlängerung bis zur Altersrente erfolgen soll - ob die Verwaltung aber diesem Wunsch folgt, sehen Sie dann. Ich habe auch schon Fälle gesehen, in denen Zeitrenten 2 oder 3 Monate vor dem frühesten Altersrentenanspruch endeten.....aber zu spekulieren, wie 2012 bei Ihnen entschieden wird, hat eigentlich keinen Sinn.
Achim Weberam 24.09.2011 | 13:39
Manche Leute meinen echt die EM-Rente wäre ein Wunschkonzert....Auf so eine Idee muss Mann oder Frau erst mal kommen zu " beantragen " , das die Rente nahtlos bis zum Übergang in die Altersrente gezahlt werden soll. Natürlich können Sie ene unbefristete EM-Rete n i c h t beantragen . Ob die Rente überhaupt weiter gezahlt wird und wenn ja ob befristet oder unbefristet entscheidet immer noch der med. Dienst der Rentenversicherung.
-_-am 24.09.2011 | 20:28
In der Tat können Sie nur die Weiterzahlung über den Befristungszeitpunkt hinaus beantragen. Dann wird, genau wie bei einem Neuantrag, entschieden, ob eine befristete Rente oder eine unbefristete Rente zu gewähren ist. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt ebenfalls die volle Erwerbsminderungsrente, die jedoch immer von der jeweils aktuellen Arbeitsmarktlage abhängig ist. Handelt es sich um diese sogenannte "Arbeitsmarktrente", kann schon von Gesetzes wegen keine Dauerrente bewilligt werden. Die sonst übliche Höchstbefristung von 9 Jahren gilt in dem Fall nicht. Alle Erwerbsminderungsrenten werden höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Wer v o r diesem Zeitpunkt anstelle einer Erwerbsminderungsrente eine Altersrente haben möchte, muss einen Antrag stellen.
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