Hallo Mique,
es ist gesetzlich geregelt, dass grundsätzlich Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit zu leisten sind. Eine Befristung der Rente kann bis zu 9 Jahren erfolgen. Erst dann muss eine Entscheidung des Rentenversicherungsträgers getroffen werden, ob die Rente als Dauerrente zu leisten ist.
Die Entscheidung, ob weitere Befundberichte angefordert werden bzw. eine erneute gutachterliche Untersuchung erfolgt entscheidet ebenfalls der Rentenversicherungsträger und ist selbstverständlich vom Einzelfall abhängig. Es kommt auch vor, dass eine Rehabilitationsmassnahme vorgeschaltet wird, wenn sich dadurch der Gesundheitszustand des Betroffenen wiederherstellen lässt. Ob in Ihrem Fall die direkte Einschaltung des Gutachters irgend eine Bedeutung hat, kann von hier aus nicht geprüft werden.