Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Verlängerungsantrag einer befristeten Erwerbsminderungsrente

von Fragender16.04.2010 | 12:47
6501 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine volle befristete Erwerbsminderungsrente endet zum 30.04.2011. Dazu gehen mir derzeit viele Gedanken durch den Kopf: 1. Wie lange dauert wohl die Bearbeitung? Bei meinem Erstantrag gingen bereits Monate ins Land. 2. Meine Beschwerden haben sich seit der Erstbewilligung nicht verbessert - ich hoffe, dass aufgrund der Arztunterlagen entschieden werden kann und ich nicht zu einem Gutachter gehen muss 3. Ich eine sehr seltene Erkrankung "Morbus Fabry" habe und viele Ärzte sich hierbei nicht auskennen 4.Wie geht mein Arbeitgeber mit einer evtl. Weiterverlängerung der EMR um. Ich würde mich freuen, wenn andere etwas über ihren Verlängerungsantrag und ihre Gedanken/Sorgen schreiben könnten. MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fragender,

auch ich kann Ihnen bei Ihren Fragen nur wenig weiterhelfen, weil viele Faktoren die Dauer der Bearbeitung beeinflussen können. Auch ist stets vom für die Entscheidung über Ihre Rente zuständigen Arzt im Einzelfall zu befinden ob und welche Untersuchung für die Weitergewährung der Rente notwendig ist.

Aber, selbstverständlich können auch Sie in gewissem Umfang dafür sorgen, dass Ihr Rentenverfahren nicht übermässig dauert. Ich rate Ihnen z.B., stellen Sie den Antrag auf Weitergewährung bereits im Januar 2011, geben Sie sorgfältig auch Ihre behandelnden Ärzte (mit vollständiger Anschrift/Telefonnummer) an und beantworten Sie evtl. Rückfragen der Rentenversicherung so zügig wie möglich.

Wegen der Frage nach Ihrem Beschäftigungsverhältnis kann ich keinen Rat geben, wie Sie hier vorgehen müssen Sie alleine entscheiden.

3 Antworten

Kommentaram 16.04.2010 | 13:43
1. Wie lange dauert wohl die Bearbeitung? Bei meinem Erstantrag gingen bereits Monate ins Land. Hierzu kann Ihnen im Forum logischerweise niemand eine Antwort geben. Die Hellseher haben alle schon Wochenende. 2. Meine Beschwerden haben sich seit der Erstbewilligung nicht verbessert - ich hoffe, dass aufgrund der Arztunterlagen entschieden werden kann und ich nicht zu einem Gutachter gehen muss Hierzu kann Ihnen im Forum logischerweise niemand eine Antwort geben. Die Hellseher haben alle schon Wochenende. 3. Ich eine sehr seltene Erkrankung "Morbus Fabry" habe und viele Ärzte sich hierbei nicht auskennen ??? 4.Wie geht mein Arbeitgeber mit einer evtl. Weiterverlängerung der EMR um. Hierzu kann Ihnen im Forum logischerweise niemand eine Antwort geben. Die Hellseher haben alle schon Wochenende. Bezüglich meiner Ängste und Sorgen wende ich mich nicht an ein Forum der Rentenversicherung. Das ist wohl der gänzlich unpassendste Ort um diese darzulegen.Das mache ich beim Onkel Doktor ( Psy. )
Klaus Karschneram 16.04.2010 | 13:25
"1. Wie lange dauert wohl die Bearbeitung? Bei meinem Erstantrag gingen bereits Monate ins Land." Kann auch bei einem Verlängerungsantrag durchaus einige Monate dauern. Wenn die EM-Rente dann abgelehnt würde und man in den Widerspruch gehen muss, dauerts noch mal länger - durchaus auch bis zu 1 Jahr oder mehr. Kommt eben darauf an, was der med. Dienst der RV bei der Prüfung IHRES Antrages veranlassen wird. Das kann man im Vorfeld nie wissen. z.b. eine oder mehrere Begutachtungen, Einholung von Befundberichten , eine Rehamassnahme oder sonstiges. Das dauert halt alles seine Zeit und ist immer Einzelfall abhängig. Mein letzter Verlängerungsantrag dauerte übrigens incl. Widerspruchsverfahren 9 Monate. "2. Meine Beschwerden haben sich seit der Erstbewilligung nicht verbessert - ich hoffe, dass aufgrund der Arztunterlagen entschieden werden kann und ich nicht zu einem Gutachter gehen muss " Das kann sein , muss aber nicht so sein. Hoffen können Sie zwar darauf, sollten aber auch darauf eingestellt sein , das dem nicht so ist und Sie einem Gutachter vorgestellt werden. Relative wenig Anträge gehen nur rein papiermässig - also ohne Begutachtung - durch... Aber auch das ist immer vom Einzelfall und der Erkrankung etc. abhängig und kann nicht pauschal gesagt werden. Ich wurde insgesamt bei mittlerweile 3 Verlängerungsanträgen 5 x begutachtet ! " 3. Ich eine sehr seltene Erkrankung "Morbus Fabry" habe und viele Ärzte sich hierbei nicht auskennen " Die Erkrankung / Diagnose an sich hat erstmal gar nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun. Hier geht es alleine um die Einschränkungen und Auswirkungen der Erkrankung auf ihre Erwerbsfähigkeit. Insofern selten oder nicht - speilt hierbei keine Rolle. Sollten Sie zu einem Gutachter müssen, sollten Sie aber dann darauf achten, das dieser entsprechende Facharztkenntnisse über ihre seltene Erkrankung hat. "4.Wie geht mein Arbeitgeber mit einer evtl. Weiterverlängerung der EMR um. " Er kann Sie kündigen oder auch nicht. Das ist alleine die Entscheidung des Arbeitgebers. Auch das steht letztlich in den Sternen und kann nicht vorher gesagt werden. Es sei denn SIE gehen im Vorfeld schon mal auf ihren Arbeitgeber zu und bitten um einen klärendes Gespräch und fragen ihn wie es dann weiter geht. Aber " schlafende Hunde " zu wecken , ist nun auch nicht immer gut.... Ich persönlich wurde noch vor Erteilung der EM-Rente vom Arbeitgeber gekündigt. Da ihre EM-Rente aber erst in mehr als 1 Jahr ausläuft, ist es nicht sehr sinnvoll sich schon heute darüber so viele Gedanken zu machen und damit die Lebensqualität bis dahin zu verschlechtern. Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt...
Schadeam 16.04.2010 | 13:39
zu 1) Wer soll heute wissen können, wie lange in einem Jahr ein Verwaltungsverfahren dauert? zu 2) das hoffe ich auch für Sie, genaues wird aber zu gegebener Zeit Ihr RV Träger klären müssen. zu 3) zu Ihrer Krankheit wird Ihnen kein Rentenberater etwas sagen können. zu 4) das fragen Sie doch bitte Ihren AG ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026