Hallo Lorenz,
grundsätzlich wird eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht über das ursprüngliche Enddatum hinaus weitergewährt. Dies geschieht regelhaft erst dann, wenn über den Weitergewährungsantrag entschieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
Danke für Ihre Antworten.
d.h.regelhaft nicht.. ABER Ausnahmen bestätigen die Regel.
Beste Grüße
Lorenz
Möglich. Aber wenn die Rente vorerst weiter gezahlt und dann doch nicht verlängert wird, zahlen Sie alles zurück.
Woher wissen sie das ? Oder vermuten sie das nur ?Danke für Ihre Antworten. d.h.regelhaft nicht.. ABER Ausnahmen bestätigen die Regel. Beste Grüße LorenzMöglich. Aber wenn die Rente vorerst weiter gezahlt und dann doch nicht verlängert wird, zahlen Sie alles zurück.
Danke für Ihre Antworten.
d.h.regelhaft nicht.. ABER Ausnahmen bestätigen die Regel.
Beste Grüße
Lorenz
Möglich. Aber wenn die Rente vorerst weiter gezahlt und dann doch nicht verlängert wird, zahlen Sie alles zurück.
Möglich ist es das tatsächlich!! Nur... Werde ich leider nicht mehr arbeiten können und mir mit meinen Einschränkungen die Rente nicht so einfach nehmen lassen. Aber ich weiß ja jetzt Bescheid. Allen vielen herzlichen Dank LorenzDanke für Ihre Antworten. d.h.regelhaft nicht.. ABER Ausnahmen bestätigen die Regel. Beste Grüße LorenzMöglich. Aber wenn die Rente vorerst weiter gezahlt und dann doch nicht verlängert wird, zahlen Sie alles zurück.
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