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Verlängerungsantrag EM Rente

von gaggel15.02.2007 | 08:24
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Grüß Gott zusammen, bin neu hier und hab auch gleich eine Frage zu meinem Fall. Mir wurde letzte woche eine 1/2 Em Rente genehmigt, ab 01.07.2006. Nun wird noch geklärt,ob ich eine ganze EM Rente bekomme, wenn der AG keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich hat. Da dies ja jetzt erst geklärt wird, habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen, wie lange und wieviel ich Rente bekomme. Im Landratsamt sagte man mir, ich müsse auf alle Fälle 4 Monate bevor die Rente ausläuft (bei mir wäre es März) einen Verlängerungsantrag stellen. Nun habe ich aber noch nicht mal Bescheid von der 1. Rente und soll in 14 Tagen schon wieder einen antrag stellen? Weiß da jemand Rat? wäre sehr dankbar dafür. Lieben Gruß gaggel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch ich kann mich nur den Beiträgen der vorherigen Usern anschließen: Warten Sie ab, bis Sie den Bescheid in den Händen halten. Dieser enthält dann auch das tatsächliche Fristende. Nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ist eine Befristung sogar für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn zulässig.

7 Antworten

Schadeam 15.02.2007 | 09:05
einen "Verlängerungsantrag" stellt man dann, bevor eine zeitlich befristete Rente ausläuft. Da bei Ihnen noch gar keine Befristung ausgesprochen wurde, erübrigt sich auch ein neuer Antrag. Warten Sie ab, bis der nächste Bescheid kommt.
gaggelam 15.02.2007 | 09:50
Hallo, das ist es ja eben, ich hab noch keinen offiziellen Bescheid bekommen. ich denk halt,daß es 1 Jahr ist, so wie man hört, in den meisten Fällen. Und dann wird es mir mit der Zeit knapp. Wenns länger ist, wäre es eh kein Problem. Aber ich weiß halt nur ab 01.07.2006 sonst nix Danke für die antwort
???am 15.02.2007 | 09:30
Steht im Bescheid eine Befristung (Anspruch besteht bis xx.xx.xxxx) oder handelt es sich um eine Dauerrente (Anspruch besteht bis 65. Lebensjahr)? Nur bei einer befristeten Rente müssen Sie einen Weitergewährungsantrag stellen.
gaggelam 15.02.2007 | 09:24
Danke für die antwort. Aber ... ich weiß, daß die Rente ab 01.07.06 läuft. sollte sie nur 1 jahr genehmigt sein und ich mache rechtzeitig vorher keine Verlängerung, dann bekomme ich bestimmt Ärger? Oder nicht?
Mitleseram 15.02.2007 | 10:16
Hallo Gaggel, es ist gängige Praxis der Rentenversicherungsträger, dass eine befristete Rente grundsätzlich nicht für einen abgelaufenen Zeitraum bewilligt wird. Damit will man vermeiden, dass der Versicherte keine Chance hat, rechtzeitig einen Weitergewährungsantrag zu stellen. Machen Sie sich daher keine unnötigen Sorgen.
Schadeam 15.02.2007 | 10:21
machen Sie sich keine Sorge! (momentan konstruieren Sie ein Problem, das gar nicht existiert)
gaggelam 15.02.2007 | 10:23
Danke für die tröstenden worte. Mich hat das halt alles irritiert, weil der Herr vom landratsamt(1. Beitrag von mir) das so gesagt hat. Aber ... nun warte ich mal ab und melde mich wieder wenn sich was neues ergäbe Danke allen nochmals gaggel
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