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Experten-Antwort

Verlängerungsantrag EMR gestellt!

von Theo21.03.2020 | 23:53
94 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wann bekomme ich eine Antwort! Kann wegen Corana mein Antrag auf Verlängerung meiner vollen EMR sich verzögern? Und kommt die Erhöhung von 3,45% dieses Jahr?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theo,

den aktuellen Stand der Bearbeitung kann Ihnen nur die zuständige Sachbearbeitung mitteilen. Sofern Ihnen die direkte Durchwahl nicht bekannt ist, können Sie sich unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer über die Zentrale verbinden lassen.

Die Rentenanpassung erfolgt am 01.07.2020.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Kurze Antwortam 21.03.2020 | 23:59
Zu 1. könnte sein. Kann hier aktuell niemand sagen. Es befinden sich nur selten Hellseher unter den Antwortenden. Zu 2. Die Erhöhung kommt zum 01.07.2020.
Ergänzungam 22.03.2020 | 00:01
Hellseher taugen nichts oder hat auch nur ein Hellseher Coronavirus vorhergesagt?
Gobiam 06.05.2020 | 17:14
Zitat von Wüste anzeigenausblenden
Das hängt von Ihrer Rentenart ab! Sofern die EM-Rente aus rein medizinischen Gründen gewährt wird, ist nach 9 Jahren davon auszugehen, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Dann erhalten Sie eine Dauerrente. Sollten Sie aber eine sog. Arbeitsmarktrente erhalten, wird diese stets nur befristet gewährt. In Ihrem Rentenbescheid finden Sie dazu näheres! Im übrigen bringen Dauerrenten auch nicht die absolute Sicherheit. Sie ersparen sich zwar den Verlängerungsantrag, jedoch werden auch die Dauerrenten von Zeit zu Zeit überprüft und Sie müssen eventuell Befunde beibringen. Eine befristete Rente ist zumindest Sicherheit für den gewährten Zeitraum.
Wüsteam 06.05.2020 | 17:03
Hallo Theo, ich habe am mitte März 2020 2.mal Antrag gestellt(zur Verlängerung).Am 06.05.2020 eine Schreiben bekommen.Meine EM-Rente wurde bis Ende August 2021 verlängert.Erste mal wurde für 18 Monate Verlängert.Ich werde nach einem Monat 61 Jahre alt.Ob es dritte mal nochmal auf die Zeit Verlängert wird,oder unbefristet bekomme ,weiß ich nicht.Ich weiß nur,dass ich krank bin und nicht mehr in der Lage bin zu Arbeiten. Auf dem Rentenbescheid steht 30.04.2020.Die Post habe ich am 06.05.2020 bekommen. Wenn jemand darüber informiert ist,könnte man vielleicht mitteilen wie oft muss ich noch Antrag stellen,bis ich meine EM-Rente unbefristet bekomme.
KSC Ergänzungam 06.05.2020 | 18:21
die Antwort sollte nicht an Theo sondern an wüste gehen.
KSCam 06.05.2020 | 18:19
Lieber Theo, zunächst gibt es ja keinen Grund zum Meckern: den Antrag Mitte März gestellt und den Bescheid mit Datum 30.04. erhalten. Das waren gerade mal 6 Wochen Bearbeitungszeit. Das ist doch prima - mit mindestens 2 Monaten Bearbeitungszeit muss man bei EM eigentlich immer rechnen. Sind Sie eventuell schwerbehindert und weisen 35 Jahre auf? Für diesen Fall gäbe es nicht mal Sorge um die Verlängerung weil Sie letztlich auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen könnten. Aber auch hier gilt: Hellseher gibts auch heute noch nicht im Forum. Bis es im Sommer 2021 wieder "ernst" wird, werden Sie doch Gelegenheit haben rauszufinden ab wann eine Altersrente möglich ist.
Wüsteam 06.05.2020 | 18:38
Hallo KSC, ich habe %50 GdB und weise über 38 Jahre auf.
Wüsteam 06.05.2020 | 18:29
Hallo Gobi, Danke für die Mitteilung.Meine EM-Rente läuft unter aus rein Medinizinischen gründen.Nach Kur wurde bewilligt.Ich werde im mitte Juni dieses Jahres 61 Jahre alt.Kurz vor 62 werde ich 3. Antrag stellen.Meine Altersrente Zeit ist 66 Jahre 2 Monate.Also jedes Jahr muss ich Antrag stellen, bis ich Altersrente erreiche?Oder könnte es sein,dass ich mit der 3. Verlängerung unbefristet bekomme.Das möchte ich gerne wissen.
Gobiam 06.05.2020 | 19:46
Dann käme doch statt einer weiteren Verlängerung die Altersrente für Schwerbehinderte in Frage. Diese würde wohl nicht niedriger sein als die bisherige EMR.
KSCam 06.05.2020 | 20:53
Die "Umwandlung" in eine Altersrente ab 01.09.2020 könnten Sie sofort beantragen und wären damit alle Sorgen bezüglich Verlust der EM Rente schlagartig los. Gute Nacht
Wüsteam 06.05.2020 | 20:29
Hallo Gobi, danke für die Info.
Gobiam 06.05.2020 | 21:25
Dieser Hinweis ist prima, so sollten Sie es angehen. Ihre Rentenhöhe und der Abschlag ändert sich nicht, sofern alles bereits erfasst ist und Sie sind dann ganz sicher Rentner!
Wüsteam 06.05.2020 | 21:54
Hallo KSC und Gobi, wenn ich krank bin,dass ich nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann und EM-Rente beziehe.Wie kann ich denn ab 01.09.2020 die Umwandlung auf eine Altersrente beantragen.Ich bin ja momentan 60 nach einem Monat werde ich 61.Die Umwandlung kann ja nur kurz vor Altersrente beantragen.Wenn ich im September beantrage verliere nicht meine EM-Rente?Es ist ein bisschen kompliziert und zu riskant.
KSCam 06.05.2020 | 22:46
Wenn Sie die gleich hohe Altersrente kriegen brauchen Sie doch die "blöde" EM Rente nicht mehr. Sie haben das gleiche Geld und riskieren nicht mehr dass die Rente vielleicht doch entzogen werden kann oder nicht verlängert wird. Da ist nichts riskant - Ihre Angst ist vollkommen unnötig. Aber wenn Sie mir nicht glauben, ist das Ihr Problem! Warum fragen Sie dann im Forum wenn Sie die guten Antworten anzweifeln? Jeder DRV Berater wird Ihnen zu diesem Thema das gleiche sagen - wenn Sie es nicht kapieren, können wir auch nichts dafür. Sorry klingt überheblich ist aber in der Sache richtig.
Wüsteam 07.05.2020 | 01:20
Hallo KSC, als EM-Rentner kriege ich Zurechnungszeiten von der DRV (bis zum 14.9.2021).Wenn ich von der EM-Rente ausscheide,werden die Zurechnungszeiten nicht mitgerechnet.Dadurch habe ich Verluste.Deswegen kann ich keine Altersrente Antrag stellen. Übrigens jeder EM-Rentenantrag wird verlängert,solange der Gesundheitszustand nicht gebessert wird,muss die EM-Rente verlängert werden.Deswegen mache ich mir keine Gedanken. Meine Frage wäre;"Nach der 2. Verlängerung mit 61,Ob man bei der 3.Verlängerung unbefristet bekommen kann, oder bis zur Altersrente verlängert werden muss.Das war meine Frage gewesen am Anfang.Jeder kriegt für 2-3 Jahre verlängert.Bei mir war die erste Bewilligung 18 Monate,2.Verlängerung 12 Monate.Das heißt,dass ich bis zur Altersrente erreiche,muss ich immer jedes Jahr verlängern.Vielleicht bis dahin bin ich Tod.... Danke für deine Info.
Schadeam 07.05.2020 | 08:22
Eine am 01.09.2020 beginnende Altersrente ist nicht niedriger als die bisherige EM Rente! Das wird Ihnen jeder Experte bestätigen. Das was Sie zur Zurechnungszeit schreiben ist zwar "eigentlich richtig" trifft aber für Sie nicht zu,bzw. ist in Ihrem Fall bedeutungslos weil: siehe Satz 1! Und wenn Sie es nicht glauben wollen, machen Sie bitte was Sie wollen (und spekulieren weiter über überflüssiges wie Verlängerung der EM, Zeit- oder Dauerrente, Ihre Krankheiten, etc. Mit einem AR Antrag zum 01.09. wären Sie bei gleichem Geld alle Sorgen los! Ich habe fertig.
Gobiam 07.05.2020 | 10:59
Zitat von Wüste anzeigenausblenden
Wahrscheinlich gehen Sie irrigerweise von einem Rentenbeginn 65+aus. Die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie, sofern 35 Jahre Versicherung vorliegt und das ist ja der Fall, wesentlich früher erhalten. Da Sie vorher EM-Rente bezogen haben, gibt es quasi einen Besitzschutz,d.h.Ihre Altersrente kann nicht niedriger ausfallen. Wenn Sie besagte Rente beantragen, passiert folgendes :der Abschlag bleibt der gleiche. Die Höhe der Rente bleibt die gleiche. Nur sind Sie dann nicht mehr EM-sondern Altersrentner. Sie machen wirklich keinen Verlust und haben Ruhe, müssen nichts mehr beantragen. Vielleicht steckt auch der Denkfehler drin, dass mit Erreichung des Regelalters der Abschlag wegfiele. Dieser bleibt aber auch in dem Fall bestehen. Glauben Sie den Antworten, die Sie hier bisher erhalten haben und beantragen Sie die Altersrente, besser geht es doch gar nicht.
Oh Gottam 07.05.2020 | 14:29
Zitat von Gobi anzeigenausblenden
Hallo KSC, als EM-Rentner kriege ich Zurechnungszeiten von der DRV (bis zum 14.9.2021).Wenn ich von der EM-Rente ausscheide,werden die Zurechnungszeiten nicht mitgerechnet.Dadurch habe ich Verluste.Deswegen kann ich keine Altersrente Antrag stellen. Übrigens jeder EM-Rentenantrag wird verlängert,solange der Gesundheitszustand nicht gebessert wird,muss die EM-Rente verlängert werden.Deswegen mache ich mir keine Gedanken. Meine Frage wäre;"Nach der 2. Verlängerung mit 61,Ob man bei der 3.Verlängerung unbefristet bekommen kann, oder bis zur Altersrente verlängert werden muss.Das war meine Frage gewesen am Anfang.Jeder kriegt für 2-3 Jahre verlängert.Bei mir war die erste Bewilligung 18 Monate,2.Verlängerung 12 Monate.Das heißt,dass ich bis zur Altersrente erreiche,muss ich immer jedes Jahr verlängern.Vielleicht bis dahin bin ich Tod.... Danke für deine Info.
Wahrscheinlich gehen Sie irrigerweise von einem Rentenbeginn 65+aus. Die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie, sofern 35 Jahre Versicherung vorliegt und das ist ja der Fall, wesentlich früher erhalten. Da Sie vorher EM-Rente bezogen haben, gibt es quasi einen Besitzschutz,d.h.Ihre Altersrente kann nicht niedriger ausfallen. Wenn Sie besagte Rente beantragen, passiert folgendes :der Abschlag bleibt der gleiche. Die Höhe der Rente bleibt die gleiche. Nur sind Sie dann nicht mehr EM-sondern Altersrentner. Sie machen wirklich keinen Verlust und haben Ruhe, müssen nichts mehr beantragen. Vielleicht steckt auch der Denkfehler drin, dass mit Erreichung des Regelalters der Abschlag wegfiele. Dieser bleibt aber auch in dem Fall bestehen. Glauben Sie den Antworten, die Sie hier bisher erhalten haben und beantragen Sie die Altersrente, besser geht es doch gar nicht.
Wenn Sie den Antworten hier im Forum nicht glauben, warum haben sie sich dann überhaupt hier gemeldet? wenn
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