Hallo Sabine,
die angegebene Frist von 4 Wochen ist nicht zwingend einzuhalten. Je früher Sie den Antrag jedoch stellen, desto eher kann der Rentenversicherungsträger auch über die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente entscheiden. Ohne den Weiterzahlungsantrag fällt die Erwerbsminderungsrente weg.