Hallo EM-Rentner,
Sie können den Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung jederzeit stellen und auch den Befundbericht beifügen. Ob die Kosten für den Befundbericht vom Rentenversicherungsträger übernommen werden, entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger. Dieser entscheidet auch, ob noch weitere medizinische Ermittlungen für die Entscheidung über den Weiterzahlungsantrag erforderlich sind.
Vielen Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung