Hallo Frau Schell,
Sie haben teilweise Entgeltpunkte Ost und teilweise Entgeltpunkte West erworben.
Ziehen Sie später als Rentnerin in die neuen Bundesländer, ändert sich an Ihrer Altersrente nichts.
Bei Hinterbliebenenrenten gelten in den neuen Bundesländern niedrigere Freibeträge bei der Einkommensanrechnung.