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Experten-Antwort

verlegen wohnsitz in neue bundesländer

von tanja schell15.11.2016 | 14:37
825 Ansichten
2 Antworten

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ich möchte kurz meine biographie schildern: ich bin 1954 geboren, habe von 1970 - 1993 in der ehemaligen DDR bzw. neue bundesländer gelebt und gearbeitet; von 1994 bis jetzt lebe und arbeite in Baden-Württemberg, 2017 werde ich mit 63 in rente gehen. bekomme ich bei rentenbeginn 2017 den Rentenwert ost oder west? wenn ich dann als Rentner (z.b. 2019) wieder zurückgehe in die neuen bundesländer, erhalte ich dann den Rentenwert ost oder west? danke für ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schell,

Sie haben teilweise Entgeltpunkte Ost und teilweise Entgeltpunkte West erworben.

Ziehen Sie später als Rentnerin in die neuen Bundesländer, ändert sich an Ihrer Altersrente nichts.

Bei Hinterbliebenenrenten gelten in den neuen Bundesländern niedrigere Freibeträge bei der Einkommensanrechnung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

SuchenUndFragenam 15.11.2016 | 14:39
Der Rentenwert richtet sich danach, wo die Punkte erworben wurden. Das sollte aber doch aus den regelmäßigen Informationen hervorgehen?
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