Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Verletztengeld ?

von Jonny31.08.2011 | 08:57
1468 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Kollegen ! Vielleicht habe ich in der Ausbildung was verschlafen und ihr könnt mir weiterhelfen. Bei einer Kundin läuft nächste Woche das KG aus. Sie wurde nun von der KK informiert das sie von der Rente Verletztengeld beziehen könnte. Diese Leistung sagt mir aber nichts. Kenne ich nur als Zahlung von den BG's. Sie selbst aber sagt es wäre keine Berufskrankheit und kein Arbeitsunfall. Evtl. Falschberatung durch KV ? Habt ihr eine Antwort parat ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

natürlich zahlt die gesetzliche RV kein Verletztengeld. Ich könnte mir hier nur vorstellen, dass die Mitarbeiterin der KK eigentlich eine Erwerbsminderungsrente meinte (dass würde ja bei auslaufendem KG naheliegen) und sich falsch oder missverständlich ausgedrückt hat.

Die Frage ist doch letztlich: Was will die Versicherte, welche Leistung ist möglich? Bei der RV könnte sie Antrag auf EM-Rente stellen, müsste sich aber schnellstmöglich auch bei der Arbeitsagentur melden, um bis zur Entscheidung nicht ohne Geld dazustehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

...am 31.08.2011 | 10:43
mh ... nö, da kann ich auch nix zu sagen ... werd wohl auch geschlafen haben. Aber entweder mal die KK anrufen und nochmal explizit nachfragen, oder sich das Informationsschreiben (insofern ein Schreiben vorliegt) der KK vorlegen lassen.
-_-am 31.08.2011 | 11:00
Verletztengeld ist in der Tat eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach den §§ 45 ff des SGB 7: http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/BJNR125410996.html#BJNR1254109… Wenn die Krankenkasse etwas anderes erzählt haben soll, liegt ein Irrtum vor oder es ist eine andere Leistung erwähnt worden. Nach dem Krankengeld könnte das Arbeitslosengeld und/oder eine Rente wegen Erwerbsminderung sein. Leider "hören" mit den verschiedenen Leistungen unerfahrene Rat suchende gelegentlich auch etwas ganz anderes, als bei der Beratung tatsächlich gesagt worden ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026