Hallo Jonny,
natürlich zahlt die gesetzliche RV kein Verletztengeld. Ich könnte mir hier nur vorstellen, dass die Mitarbeiterin der KK eigentlich eine Erwerbsminderungsrente meinte (dass würde ja bei auslaufendem KG naheliegen) und sich falsch oder missverständlich ausgedrückt hat.
Die Frage ist doch letztlich: Was will die Versicherte, welche Leistung ist möglich? Bei der RV könnte sie Antrag auf EM-Rente stellen, müsste sich aber schnellstmöglich auch bei der Arbeitsagentur melden, um bis zur Entscheidung nicht ohne Geld dazustehen.