Hallo weidenfels,
den Ausführungen von Die Farbe Schwarz ist zuzustimmen. Da der Versicherungsfall für die Verletztenrente eingetreten ist, liegt er in jedem Fall vor dem Beginn einer möglichen Altersrente. Die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch bei einer Altersrente anzurechnen.