Hallo klint,
eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft wird grundsätzlich auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Ob und wie sich die Anrechnung auswirkt, kann nur bei Vorlage der Werte der Verletztenrente (zu Grunde liegender Jahresarbeitsverdienst, Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit, Höhe der monatlichen Rente...) berechnet werden.
Eine Anrechnung der Rente erfolgt jedoch nicht, wenn die Rente aus der Unfallversicherung für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn ereignet hat oder die Rente auf eigener Beitragsleistung des Unternehmers oder seines Ehegatten beruht.
Bitte informieren Sie sich unter Vorlage des Bescheids der Berufsgenossenschaft direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.