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Experten-Antwort

Verletztenrente von Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft

von klint11.02.2019 | 17:38
260 Ansichten
3 Antworten

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Wird diese auf eine Altersrente angerechnet oder handelte es sich dabei um eine private Rente auf die keine Anrechnung stattfindet ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2019 | 10:16

Hallo klint,

eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft wird grundsätzlich auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Ob und wie sich die Anrechnung auswirkt, kann nur bei Vorlage der Werte der Verletztenrente (zu Grunde liegender Jahresarbeitsverdienst, Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit, Höhe der monatlichen Rente...) berechnet werden.

Eine Anrechnung der Rente erfolgt jedoch nicht, wenn die Rente aus der Unfallversicherung für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn ereignet hat oder die Rente auf eigener Beitragsleistung des Unternehmers oder seines Ehegatten beruht.

Bitte informieren Sie sich unter Vorlage des Bescheids der Berufsgenossenschaft direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

DRVam 11.02.2019 | 20:59
Eine Verletztenrente kann auf die Höhe einer gesetzlichen Rente Einfluss haben. Nehmen Sie Ihren Bescheid der BG-Rente und lassen Sie sich individuell in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten.
klint_eam 12.02.2019 | 16:48
Zunächst vielen Dank für die Antworten. Ich habe eigene Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft abgeführt das wäre also gegeben. Der Grenzbetrag wäre in jedem Fall unter der Rente der Rentenversicherung, weil der zu Grunde liegende Jahresarbeitsverdienst der BG Rente in der Landwirtschaft bei 11.000 € liegt.
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