Hallo Frau Schneider,
sollte durch die AHB Ihre Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden können, könnte in diesem Extremfall eine EM-Rente wegfallen oder in eine Rente wegen teilweiser EM zurückgewandelt werden. Dabei werden aber alle vorliegenden Erkrankungen und Einschränkungen berücksichtigt. Sollten Sie also wegen anderer Einschränkungen die EMR beziehen und die AHB aufgrund einer anderen Erkrankung erforderlich sein, ist es relativ unwahrscheinlich, dass es zum Rentenwegfall kommt.
Die AHB kann auch durch den Rententräger bezahlt werden
In der Regel erhält die Rentenversicherung automatisch einen Abschlussbericht von der Reha-Klinik, zumindest, wenn sie die Kosten getragen hat. Ansonsten sind Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht verpflichtet, den E-Bericht der Rentenversicherung zur Kenntnis zu geben, sofern sich aus dem Bericht eine entsprechende Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit ergeben sollte.