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Experten-Antwort

Verlängerung der AHB von 3 auf 4 Wochen

von Didi30.09.2025 | 05:48
182 Ansichten
5 Antworten

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Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich nach 3 Wochen AHB einer Verängerung nicht zustimme? Kostenträger ist die RV.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

grundsätzlich wird die Verlängerung seitens der Rehabilitationseinrichtung initiiert, wenn eine längere Dauer der Rehabilitation aus medizinischer Sicht sinnvoll für Ihre Genesung erscheint und sich dadurch ein positiver Einfluss auf Ihre Erwerbsfähigkeit ergibt.

Seitens der Rentenversicherung entstehen Ihnen jedoch keine Nachteile, wenn Sie einer solchen Verlängerung nicht zustimmen.

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4 Antworten

nicht durch die DRVam 30.09.2025 | 06:03
Außer den gesundheitlichen Nachteilen (die AHB-Verlängerung wird Ihnen ja zugunsten Ihrer Gesundheit angeboten), gibt es i. d. R. nichts vonseiten der DRV zu befürchten.
Kommt drauf anam 30.09.2025 | 06:07
Wenn Sie eine EMR anstreben, könnte eine Ablehnung evtl. als fehlende Mitwirkung interpretiert werden
Bittere Wahrheitam 30.09.2025 | 11:40
Ich will jetzt nicht sagen, die warten nur auf sowas, aber ja, dass kann durchaus passieren!
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