Hallo,
grundsätzlich wird die Verlängerung seitens der Rehabilitationseinrichtung initiiert, wenn eine längere Dauer der Rehabilitation aus medizinischer Sicht sinnvoll für Ihre Genesung erscheint und sich dadurch ein positiver Einfluss auf Ihre Erwerbsfähigkeit ergibt.
Seitens der Rentenversicherung entstehen Ihnen jedoch keine Nachteile, wenn Sie einer solchen Verlängerung nicht zustimmen.