Hallo Ida,
wir können verstehen, dass diese Situation für Sie belastend ist.
Aber die Deutsche Rentenversicherung behält sich das Recht vor, regelmäßig zu überprüfen, ob der Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen noch gerechtfertigt ist. Es ist ja theoretisch auch nach längerer Zeit-je nach Krankheitsbild-unter Umständen denkbar, dass sich der Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass die Ausübung einer wirtschaftlich relevanten Erwerbstätigkeit wieder möglich ist. Dies gilt selbst dann, wenn bei der Bewilligung keine Aussicht auf Besserung bestand. Die Überprüfung erfolgt in der Regel durch ärztliche Gutachten oder Berichte und hängt vom Einzelfall ab.
Allerdings müssen Sie in diesem Zusammenhang die Rente nicht neu beantragen. Eine neue Beantragung der Erwebsminderungsrente auf Weiterzahlung ist nur nötig, wenn die Rente von vornherein befristet war und daher zu einem bestimmten, festgelegten Zeitpunkt ausläuft. Sofern die Rente auf Dauer bewilligt ist, aber überprüft wird, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Fällt die Rente allerdings nach der medizinischen Überprüfung weg, oder wird nur noch als Teilerwerbsminderungsrente gezahlt, haben Sie die Möglichkeit hiergegen Rechtsmittel einzulegen. Dabei können Sie sich auch von einem Sozialverband-wie dem SoVD oder VdK- unterstützen lassen.
Wir empfehlen Ihnen in Ihrer Situation auch, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären. Hifreich ist sicherlich auch ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt vor dem Hintergrund der medizinischen Überprüfung Ihres Rentenanspruches durch die Deutsche Rentenversicherung. Vielleicht kann er Ihnen ein Attest zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand ausstellen, dass Sie dann der Rentenversicherung zukommen lassen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung