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Experten-Antwort

Verlängerung teilw. EM-Rente nach 9 Jahren

von Franz Ose22.03.2024 | 16:23
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4 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine sog. Arbeitsmarktrente (=teilweise Erwerbsminderung), festgestellt ab 09/2015 und Rentenbeginn ab 4/2016. Die aktuelle Befristung endet Ende Juni 2024. Es sind also insgesamt etwas weniger als neun Jahre. Die Arbeitsmarktrente wird auch nach neun Jahren weiter befristet. Frage: Wenn ich nun eine Überprüfung beantrage und sie in eine volle (medizinische) EMR umgewandelt wird, läuft dann die Neun-Jahres-Frist wieder von vorne, weil neue Rente? Oder wäre die zwingend unbefristet? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

tritt während des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage geleistet wird, eine (vorübergehende) gesundheitliche Verschlechterung ein, so dass nunmehr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit allein aus medizinischen Gründen besteht, so ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der maximalen Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren der Beginn der (erstmaligen) Befristung der Rente wegen voller Erwerbsminderung aus ausschließlich medizinischen Gründen und nicht der erstmalige Zeitrentenbeginn. Das heißt also, die 9-Jahresfrist beginnt von vorne.

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3 Antworten

Mikeam 22.03.2024 | 17:23
Es zählt von neuem los. Es kann aber auch festgestellt werden, dass eine dauerhafte medizinische Einschränkung von unter 3 Stunden vorliegt. Dann kann diese Rente auch als Dauerrente gewährt werden. Wenn nicht, ist sie auf drei Jahre oder weniger wieder befristet.
Kann auch anders kommen!am 22.03.2024 | 18:59
Es kann aber auch sein, dass Sie Ihre Arbeitsmarktrente ganz verlieren. Risiko!!
gut überlegenam 22.03.2024 | 22:14
Sie wäre nicht zwingend unbefristet. Allenfalls die Ihnen bereits seit längerer Zeit schon zustehende halbe EM-Rente könnte ggfs. 'separat' entfristet werden, denn in einer vollen (gesundheitlichen) EM-Rente ist immer auch der Anspruch auf die halbe EM-Rente enthalten (zwei Rentenansprüche parallel, nur die höhere wird bezahlt). Stellen Sie also Ihren Weiterbewilligungsantrag, fügen ausreichend medizinische Unterlagen bei, die eine 'Verschlechterung' aus gesundheitlichen Gründen belegen und warten Sie das Ergebnis ab. Da Sie nun gar nichts über Ihr Alter geschrieben hatten.... nutzen Sie diesen Rechner und stellen selbst fest, wann Sie (ggfs. mit einem GdB >=50) frühestens in Rente gehen könnten. Aufgrund des Bestandschutzes würde diese nicht niedriger ausfallen dürfen als Ihre bisherige EM-Rente, wenn maximal 24 Monate zwischen EM-Rente und Altersrente liegen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Online-Too…
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