Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ellie,
die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z.B.
- Ende der aktuellen Befristung Ihrer Erwerbsminderungsrente
- Arbeitsaufkommen in der zuständigen Arbeitsgruppe der Rentenversicherung
- Arbeitsaufkommen beim Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung
- Notwendigkeit einer körperlichen Untersuchung oder Entscheidung nach Aktenlage
- Bei Anforderung von Befunden oder weiteren Unterlagen: Reaktionszeit der angeschriebenen Stellen
Die Bearbeitungsdauer kann daher nicht abgeschätzt werden und ist sehr individuell. Eine Zahlungsunterbrechung entsteht Ihnen jedoch nicht, sofern die Bearbeitung über die Befristung hinaus andauern sollte. Der Rentenversicherungsträger wird Ihre Rente dann automatisch verlängern, bis eine Entscheidung über die Erwerbsminderung getroffen werden kann.
Sollten Sie längere Zeit nichts vom zuständigen Rentenversicherungsträger hören, kontaktieren Sie diesen bitte und fragen nach dem Sachstand.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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