Um welche Zeiträume geht es denn konkret?
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Um welche Zeiträume geht es denn konkret?
Dem brauche ich dann wohl nichts mehr hinzuzufügen... Außer: Nach Antragstellung erfahren Sie alles Weitere von Ihrem Rentenversicherungsträger!
In diesem Fall stellen Sie bitte bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle einen Antrag auf Neuberechnung Ihrer Rente unter Berücksichtigung der noch fehlenden Zeiten.
P.S.: Praktischer ist es, wenn man den Sachverhalt gleich in der ersten Frage vollständig offenlegt.
Hier noch eine Zusatzinformation: Lohnunterlagen, die am 31.12.1991 im Beitrittsgebiet vorhanden waren, sind von den Arbeitgebern/Insolvenzverwaltern etc. grundsätzlich nur noch bis zum 31.12.2011 aufzubewahren. Ab dem 01.01.2012 wird es also schwierig mit der Kontenklärung von Zeiten im Beitrittsgebiet!
Das interessiert mich jetzt aber auch!
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