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Verlorene Rentenunterlagen

von Hildegard08.06.2009 | 09:27
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir ist sind Nachweise über Arbeitsverdienste verloren gegangen. Was kann ich unternehmen, dass mir diese Jahre für die Rente anerkannt werden?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um welche Zeiträume geht es denn konkret?

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dem brauche ich dann wohl nichts mehr hinzuzufügen... Außer: Nach Antragstellung erfahren Sie alles Weitere von Ihrem Rentenversicherungsträger!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

In diesem Fall stellen Sie bitte bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle einen Antrag auf Neuberechnung Ihrer Rente unter Berücksichtigung der noch fehlenden Zeiten.

P.S.: Praktischer ist es, wenn man den Sachverhalt gleich in der ersten Frage vollständig offenlegt.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hier noch eine Zusatzinformation: Lohnunterlagen, die am 31.12.1991 im Beitrittsgebiet vorhanden waren, sind von den Arbeitgebern/Insolvenzverwaltern etc. grundsätzlich nur noch bis zum 31.12.2011 aufzubewahren. Ab dem 01.01.2012 wird es also schwierig mit der Kontenklärung von Zeiten im Beitrittsgebiet!

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Das interessiert mich jetzt aber auch!

15 Antworten

F U Nam 08.06.2009 | 10:00
Als Mittel der Glaubhaftmachung ist insbesondere die dem Versicherten von den Arbeitgebern auszuhändigende Bescheinigung über die Meldung von Beschäftigungszeiten gegen Arbeitsentgelt nach der DEVO/DÜVO anzusehen. Da es keine Beschränkung der Beweismittel gibt, können aber auch andere Unterlagen (z.B. Bestätigung der Einzugsstelle;hier: gesetzliche Krankenkasse) zur Glaubhaftmachung führen. Eidesstattliche Versicherungen reichen als Mittel der Glaubhaftmachung allerdings nicht aus, da ihre Abnahme im Gesetz nicht vorgesehen ist (vgl. § 23 Abs. 2 SGB X in der ab 01.01.1992 geltenden Fassung des Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 RRG 92).
Hildegardam 08.06.2009 | 13:14
Ich habe mein SV -Buch der 60er und 70er Jahre verlegt.
Tschackaam 08.06.2009 | 13:15
na dann wird es aber Zeit, dass Sie mal eine Kontenklärung beantragen oder??? Ich gehe davon aus, dass Sie aus der ehem.DDR sind? Grundsätzlich wurden diese Personen mind. schon einmal angeschrieben!!! Der Vordruck V 700 ist im Rahmen der Kontenklärung für die ehem.DDR Versicherten zu benutzen! MfG Tschacka p.s. gehen Sie bitte in eine Beratungsstelle der DRV und lassen sich beim Ausfüllen der Formulare helfen! auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de können Sie sich den Vordruck ja schonmal anschauen und downloaden... einfach als Suchbegriff V0700 eingeben (sollte funktionieren)
Hildegardam 08.06.2009 | 13:57
Ich beziehe bereits seit 10 Jahren Rente. Nur leider fehlen diese Zeiten bei der Rente.
Tschackaam 08.06.2009 | 16:21
Häh??????? Sie beziehen seit 10 Jahren eine Rente und haben erst jetzt gemerkt, dass diese Zeiten fehlen? Das verstehe ich nicht! Wo haben Sie denn damals Ihren Rentenantrag gestellt? Ansonsten stimme ich mit der Expertin überein! haben Sie sich mal Beiträge erstatten Lassen? Tschacka
Heikeam 09.06.2009 | 08:06
Was für eine Beitragserstattung sollte denn möglich gewesen sein? Heike
Tschackaam 09.06.2009 | 08:50
Hallo Heike, Heiratserstattung? Ich weiß ja immernochnichtumwelcheZeitenessichhandelt :))) DDR oder nicht? Beitragspflicht oder vielleicht doch nicht??? Tschacka
Tschackaam 09.06.2009 | 08:55
also wenn ich es mir recht überlege, kommt eine Beitragserstattung eher nicht in Frage. Ich vermute mal, dass beim damaligen rentenantrag entweder: 1. diese Zeiten als "Lücken" angegeben wurden oder 2. die Versicherte nicht "mitgewirkt" hat um diese Zeiten zu klären. Also keine Angaben gemacht hat zur Beschäftigung,Arbeitgeber,etc. Denn nur so kann die Sachbearbeitung überhaupt eine Klärung Glaubhaftmachung anstreben! Vielleicht sind diese Zeiten ja auch als glaubhaft gemachte Zeiten berücksichtigt und Hildegard hat das übersehen? Das werden wir wohl nie erfahren... Tschacka
Heikeam 09.06.2009 | 09:33
>>>also wenn ich es mir recht überlege, kommt eine Beitragserstattung eher nicht in Frage. <<< Sehe ich auch so, wenn Beitragszeiten in der "DDR" noch in den 70'iger Jahren vorhanden sein sollten! Heike
Wolfgangam 09.06.2009 | 10:52
> Ich habe mein SV -Buch der 60er und 70er Jahre verlegt Das deutet doch wohl eher auf den bekannten/grünen DDR-Ausweis für Arbeit und Soziales hin. Beitragserstattungen jeglicher Art im Osten wären mir neu ;-) Gruß w.
Tschackaam 09.06.2009 | 11:15
ja, dass denke ich ja auch. Aber nix genaues weiß man nicht. Denn wenn Hildegard eine Rente bezieht und "vergessen" hat mal mitzuteilen in den 60'gern und 70'gern gearbeitet zu haben, dann bin ich mir nicht sicher ob sie wirklich das SV-Buch meint. Aber egal, ich gehe sowieso davon aus, dass diese Zeiten zumindest mal abgelehnt wurden wenn denn schon keine Anrechnung erfolgte. MfG Tschacka
Wolfgangam 09.06.2009 | 12:02
Hallo Hildegard, ich sage mal vorsichtig, dass es eigentlich im Wege der Glaubhaftmachung ("meine beiden Kollegen waren damals mit bei der Beratungsstelle. Dort wurde schriftl. bestätigt, dass wir in den 60er jahren zusammen gearbeitet haben.") zur Anerkennung dieser Zeiten hätte kommen müssen. Evtl. waren aber die von den Kollegen abgenommenen Erklärungen zu 'dünn'. Leben die Kollegen noch, haben in der selben Zeit im selben Betrieb mit Ihnen zusammen gearbeitet, haben diese Zeiten im eigenen Rentenkonto angerechnet bekommen und können Zeit, Arbeitsverhältnis und Entgelt aus eigener Kenntnis bestätigen ? Stellen Sie einen Überprüfungsantrag, holen Sie neue Zeugenerklärungen ein (Vordruck V120), bieten aus Mangel an weiteren Beweismitteln eine eigene Eidesstattliche Versicherung an und warten ab. Gruß w.
Hildegardam 09.06.2009 | 11:33
Ich habe noch ein Arbeitsbuch in dem steht, dass ich 1956 bei der damaligen sogen. Handelsniederlassung angefangen habe. Später 1961 wurde das HO und ein neuer Stempel ins Buch gemacht. Es fehlen aber Verdienste und Angaben zur Beendigung der Beschäftigung. Mein 1. SV- Buch ist weg und meine beiden Kollegen waren damals mit bei der Beratungsstelle. Dort wurde schriftl. bestätigt, dass wir in den 60er jahren zusammen gearbeitet haben. Trotzdem erhielt ich einen Ablehnungsbescheid gegen den ich aber wegen des Todes menes Mannes damals nicht opponierte. Wenn ich wüßte, wo Lohnunterlagen von Konsum /HO der DDR archiviert sind, würde ich es noch mal probieren, denn meine Rente ist wirklich knapp.
Tschackaam 09.06.2009 | 12:49
Hallo Hildegard, folgen Sie bitte unbedingt dem Rat von @Wolfgang! Einzige Alternative. Aber mal ne ganz andere Frage. Wie hoch ist Ihre eigene Rente? Sie beziehen doch eine Witwenrente oder? wenn Ihre eigene Rente höher als 718.- EUR ist und es bereits zu einer Einkommensanrechnung führt, dann sparen Sie sich bitte diesen Aufwand! Jeder EURO mehr, kürzt die Witwenrente! MfG Tschacka
Inscheniöram 15.06.2009 | 13:39
Hallo Wolfgang, genauso muss es die Fragestellerin machen.ich habe damals der heutigen DRV gesagt ich war in der ehemaligen DDR Inscheniör.Ich musst zur Glaubhaftmachung meiner Tätigkeit damals Zeugen aufbringen.Mein Schäferhund Erisch konnte damals meine Angaben bestätigen.Ich bekomme daher eine Rente als Inschinör.
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