Hallo Rira,
bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse(n), bei der/denen damals eine Mitgliedschaft aufgrund der Zahlungen des Arbeitsamtes bestand. Dort kann man eventuell noch nachvollziehen, welche Leistungen in den genannten Zeiträumen vom Arbeitsamt erbracht worden sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung