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Experten-Antwort

Verlorene Unterlagen

von Mikman29.10.2019 | 13:04
293 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Ich bin in der DDR geboren und habe mein Lehre in der Zeit von 01.09.1986 bis 30.05.1988 in einem VEB gemacht. Leider sind mir alle Unterlagen aus dieser Zeit unwiederbringlich verloren gegangen. Nun brauch ich aber genau diesen Zeitraum für meine anstehende Scheidung. Ich weiß mir keinen Rat mehr ,was ich noch tun kann. Weder kann ich beweisen das ich in dem oben genannten Zeitraum gearbeitet habe oder nicht. Was kann ich tun, damit dieses Eklat endlich ein Ende hat. Bitte helfen Sie mir weiter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mikman,

bitte geben sie die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR genau in Ihrem Antrag auf Kontenklärung an (Zeitraum, Beschäftigungsart, Betriebsstätte, Wohnsitz etc.). Dann kann der zuständige Rentenversicherungsträger versuchen, ob diese Zeiten noch zu ermitteln sind.

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3 Antworten

Warnendes Beispielam 29.10.2019 | 13:13
Helfen kann ich Ihnen nicht, falls das überhaupt noch jemand kann, wo alle Archive der ehemaligen DDR aufgelöst wurden. Es ist aber ein warnendes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn man sich erst 30 Jahre nach der Wiedervereinigung um seine Kontenklärung kümmert.
W°lfgangam 29.10.2019 | 20:27
Hallo Mikman, idealerweise kennen Sie Personen, die mit Ihnen in der selben Zeit im selben Betrieb beschäftigt gewesen sind und Ihre Beschäftigung/Berufsausbildung bezeugen könnten. Dann hätten Sie gute Chancen, dass diese Zeit im Wege der Glaubhaftmachung mittels Zeugenerklärung anerkannt werden kann. Waren Sie in der Zeit 1986 - 1988 überhaupt schon verheiratet? Wenn nicht, ist diese Zeit für den Versorgungsausgleich eh ziemlich nutzlos/beeinflusst das Teilungsergebnis grundsätzlich nicht ...ist nur für die Höhe Ihrer später mal beginnenden Rente mit ein paar 10 EUR mehr interessant, von dem Erreichen der 45 Jahre mit zusätzlichen Beitragszeiten für eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 mal abgesehen. Tipp: Teilen Sie ihrer DRV mit, dass Sie für diese Zeit keine Unterlagen mehr haben, auch nicht wissen, wo Sie die ersatzweise beschaffen sollen und auch hilfsweise niemanden kennen, der dass bezeugen könnte (sofern Letzteres zutrifft, sonst Namen und Anschrift mitteilen). *) Die DRV kann dann endlich Ihr Versicherungskonto als vorerst geklärt abschließen und dem Amtsgericht die für den Versorgungsausgleich erforderliche Berechnung übermitteln/damit das dort nicht zur Hängepartie für alle Beteiligten wird. *) sollten Sie später mal doch noch verwertbare Unterlagen auffinden/Zeugen benennen können, wird Ihr Rentenkonto/diese Zeit neu bewertet/eingebaut. Am dann abgeschlossen Versorgungsausgleich ändert das grundsätzlich nichts. Gruß w.
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