Guten Tag, Kale,
die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen in der DDR sind seit über 10 Jahren abgelaufen.
Fehlende Versicherungszeiten können Sie nur noch mit Unterlagen, die Sie ggf. selbst besitzen, belegen.
Das können z.B. Arbeitsverträge, Lohnzettel, Zeugnisse o.ä. sein. Glaubhaft gemacht werden können die Zeiten auch durch Zeugen, die unmittelbar mit Ihnen zusammengearbeitet haben. Ob dies zum Tragen kommen könnte, entscheidet Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte der Deutschen Rentenversicherung
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