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Experten-Antwort

Verlust der EM- Rente

von Friedrich22.10.2019 | 17:58
101 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, bei verschwiegenem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 6300€ - was heißt da kann zum Verlust der EMR führen? Heißt das , dass soviel in Abzug gebracht wird um seinen Anteil nachzuentrichten? Oder der Verlust der Erwerbsminderung. Und was heißt eigentlich „Verschweigen“? Der Rentenversicherer bekommt doch durch den Arbeitgeber in seiner Meldung die Rentenversicherungsbeiträge in dieser DVÜ...sowiesomeldung genannt.Oder ist dem nicht so? Mit freundlichen Grüßen Friedrich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.10.2019 | 09:18

2 Antworten

Siehe hieram 22.10.2019 | 18:59
Das wird alles ausführlich in Ihrem Rentenbescheid erklärt. Sowohl Ihre Mitwirkungspflicht, einen Hinzuverdienst zu melden, als auch die Berechnungen, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen. Dass ein AG per Datenübermittlung die Beträge "ohnehin" meldet, entlastet Sie nicht von Ihrer Mitwirkungspflicht.
W°lfgangam 22.10.2019 | 21:04
Hallo Friedrich, nicht das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bei einer EM-Rente ist das Problem, sondern allein die 'vergessene' Mitteilung/siehe Mitteilungspflichten im Rentenbescheid, an die DRV, DASS SIE ÜBERHAUPT eine Beschäftigung aufgenommen haben. Der AG meldet in seinem Sinne nur den/Ihren SV-Verdienst an Ihr Rentenkonto - Ihre ureigenen Mitteilungspflichten aus der parallel neben den Beschäftigungseinkünften laufenden Rente interessieren den herzlich wenig/hat er nichts mit zu tun. Ja das kann zu einer Überprüfung bis hin zum Entzug der EMRT führen, oder alles bleibt wie es ist, die ERMT wird nur über den zu hohen Hinzuverdienst eingekürzt. Interessant für Sie, auch diesen Beitrag + die verlinkten Folgebeiträge zu lesen (statt tgl. auf die gleichen Fragen dieselben Antworten zu geben ;-)): https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… Gruß w.
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