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Experten-Antwort

Verlust Rentenpunkte

von schnipo201708.06.2017 | 19:07
1330 Ansichten
6 Antworten
Hallo, werden bei Vordatierung einer Erwerbsminderungsrente (z.B. über 3 Jahre rückwirkend) die Rentenpunkte, die man durch Krankengeld/ALG1-Zahlung erhalten hat nachträglich wieder aberkannt ? Das würde die Höhe der Rente ja nachträglich kürzen. Lieben Gruß, schnipo2017

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.06.2017 | 08:29

5 Antworten

eosam 08.06.2017 | 19:51
schnipo2017 schrieb

Hallo an alle,

nochmals danke für die fundierten Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Super-Forum. Danke!

Ja, wobei 'aberkannt' der falsche Begriff ist. Bei Erwerbsminderungsrenten werden nur die Versicherungszeiten berücksichtigt, welche bis zum Ende des Monats liegen, auf den der 'Leistungsfall' datiert ist. Die Versicherungszeiten, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente liegen, werden erst dann in einer neuen Rentenberechnung berücksichtigt, wenn ein neuer Leistungsfall vorliegt (z.B. bei Umwandlung in eine Altersrente). Nicht zwangsläufig. Theroretisch kann die Rente sogar steigen, denn: Ab dem Folgemonat nach dem Leistungsfall der EM-Rente erhält man ja dafür (mehr) Zurechnungszeiten, die ja auch einen (individuellen) Wert an Entgeltpunkten mit sich bringen.
schnipo2017am 08.06.2017 | 20:52
Hallo eos, danke für deine schnelle Antwort. Hat sich somit eindeutig geklärt. Schade, hätte die Rentenpunkte lieber gleich gehabt....:-). Das heißt dann aber auch die EM-Rente in eine Regelaltersrente umwandeln lassen... Danke ! schnipo2017
eosam 08.06.2017 | 23:53
schnipo2017 schrieb

Hallo an alle,

nochmals danke für die fundierten Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Super-Forum. Danke!

Die EM-Renten werden sowieso nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt (kraft Gesetzes). Eine Umwandlung in einer Regelaltersrente erfolgt dann mehr oder weniger automatisch. Müsste aber auch so in dem Bescheid stehen (Seite 2), sofern es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer handelt. Beantragen - also von sich aus aktiv werden - müssen Sie nur eine Umwandlung, wenn Sie eine Altersrente begehren, die eben nicht die Regelaltersrente ist.
Lüdenscheidam 09.06.2017 | 10:17
Respekt für eos auch von mir für eine absolute Top Antwort!
schnipo2017am 09.06.2017 | 12:21
Hallo an alle, nochmals danke für die fundierten Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Super-Forum. Danke!
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