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Experten-Antwort

Verlust SV Ausweis auf der Flucht -4 Jahre fehlen zur Rente

von Antje19.02.2025 | 09:21
150 Ansichten
9 Antworten
Während meiner Flucht von Ostdeutschland nach Ungarn im Jahr 1989 habe ich meinen Sozialversicherungsausweis verloren. Ich habe von 1982 bis 1989 im Osten gearbeitet, aber die Rentenversicherung erkennt nur meine Ausbildungszeit an. Was kann ich tun, um die fehlenden 4 Jahre bei der Rente anzuerkennen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2025 | 11:28

Hallo Antje,

 

der Aussage von Rentenschmied muss leider zugestimmt werden. Schauen Sie gerne noch einmal in Ihren Unterlagen nach, ob Sie noch andere Nachweise wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen o.ä. finden. Andernfalls gibt es noch die Möglichkeit über eine Zeugenaussage Ihre Zeiten anerkennen zu lassen. Dazu wird jemand benötigt, der in dem genannten Zeitraum mit Ihnen unter den gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen zusammengearbeitet hat. Ebenfalls würden wir von dem Zeugen dann seinen Sozialversicherungsausweis oder anderweitige Nachweise benötigen. Wenn Sie einen Zeugen finden, können Sie bitte das Formular V0120 ausfüllen und sich gerne anschließend in einer Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin holen. Sofern keine Unterlagen oder Zeugen vorhanden sind, werden wir die Zeiten leider nicht anerkennen können.

8 Antworten

Spät dranam 19.02.2025 | 09:31
Das fällt Ihnen nach über 30 Jahren ein. Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen aus der DDR wurden oft genug verlängert, sind aber inzwischen abgelaufen. Da werden Sie vermutlich Pech haben.
Fam 19.02.2025 | 09:32
Nicht viel. Höchstens Zeugen auftreiben, die bestätigen, dass Sie von... bis dort und dort gearbeitet haben. Aber im allgemeinen gehen Leute mit Ihrer Konstellation leer aus. Sie hätten sich eher kümmern sollen, bevor die Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren.
Rentenschmiedam 19.02.2025 | 09:32
Leider sind die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der Arbeitgeber der ehemaligen DDR abgelaufen und die Unterlagen sind auch tatsächlich vernichtet. Es gibt damit keinerlei Möglichkeit mehr die Daten im verlorengegangenen SV-Ausweis nachzuweisen. Einzig verbleibendes Mittel wäre die Glaubhaftmachung durch Zeugenaussagen oder sonstige Unterlagen die Sie vielleicht noch haben (Arbeitszeugnisse, Lehrvertrag-/-zeugnis, Gesellenbrief, Lohnabrechnungen). Ist auch hier nichts vorhanden, bleibt die Zeit eine Lücke im Versicherungsverlauf. Ohne jetzt rechthaberisch klingen zu wollen, die DDR ist seit nunmehr 35 Jahren Geschichte. Es hätte daher viel Zeit gegeben, die Rentenzeiten der DDR-Rentenversicherung zu klären. Jetzt ist es wohl wahrscheinlich zu spät. Vielleicht vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV. Dort kann man Ihnen am konkreten Fall erklären, ob und ggfls. wie eine Glaubhaftmachung erfolgen kann. Mit besten Grüßen
Heinericham 19.02.2025 | 09:35
Leider hat am 31.12.2011 die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, die aus dem Beitrittsgebiet vorhandenen Lohnunterlagen aufzubewahren, geendet. Daher ist es vermutlich nicht mehr möglich an entsprechende Unterlangen bzw. Nachweise zu gelangen. Es besteht jedoch die Möglichkeit mit Hilfe von Zeugenaussagen oder einer eidesstattlichen Versicherung Zeiten, die in der ehemaligen DDR zurückgelegt wurden, geltend zu machen. Sie können hierüber nicht die ursprünglichen Zeiten bekommen, da ja niemand weiß, welches Entgelt Sie tatsächlich hatten sondern würden, falls die Angaben hierüber ausreichend sind, fiktive geminderte Werte errechnet aus Durchschnittswerten bei einer Beschäftigung im entsprechenden Wirtschaftsbereich berücksichtigt bekommen. Die eidesstattliche Versicherung können Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle abgeben.
Zu spät!am 19.02.2025 | 09:56
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.🤷🏻‍♂️
Ottoam 19.02.2025 | 10:50
Das fällt Ihnen nach 36 (!) Jahren ein? Vermutlich werden Sie auf die Anerkennung der Zeiten verzichten müssen. Pech.
Hansam 19.02.2025 | 11:41
Was denn für eine Flucht? Soweit ich weiß, sind die schön gemütlich mit ihrem privilegierten DDR-Reisepass mit dem Auto von der DDR nach Ungarn gefahren.
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