Bei vorzeitigem Altersrenten-Bezug entstehen bestimmte Rentenabschläge. Diese Kürzung können Sie ganz oder teilweise durch eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen ausgleichen. Dazu müssen Sie mind. 54 Jahre alt sein und gegenüber der Rentenversicherung erklären, Ihre Altersrente vorzeitig beziehen zu wollen. Auf Antrag erteilt man Ihnen dann eine sog. Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Rentenversicherungsträger. Empfehlenswert ist eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.