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Vermerk ATZ im Versicherungskonto

von Helmi31.01.2008 | 13:02
1720 Ansichten
4 Antworten
habe zwecks Sicherung der Vertrauensschutzregelung im Dez 2006 einen ATZ-Vertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Beginn: 01.12.2009 Ende: 30.06.2017 Ab 1.7.2017 dann Altersrente mit 7,2 % Abschlag (altes Recht) Irgendwie muss dieser Sachverhalt in meinem Rentenkonto bei der DRV Bund (vormals BfA) vermerkt werden, damit zu gegebener Zeit eine korrekte Rentenberechnung erfolgen kann. Was muss ich hierzu veranlassen? Formular? Rentenberater vor Ort? Nachweis? Es ist zwar noch ein bisschen Zeit bis zum Rentenbeginn, mein Rentenkonto ist aber ansonsten vollständig geklärt

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.01.2008 | 14:45

Den Vorbeiträgen ist eigentlich nichts mehr hinzufügen. Beantworten Sie beim Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen R 240 die Frage 3.1 und legen Sie Ihren Altersteilzeitvertrag in Kopie bei. Wenn Sie außerdem eine Rentenauskunft beantragen, wird Ihr Rentenbeginn unter Berücksichtigung der Vertrauensschutzregelung berechnet.

3 Antworten

Michael1971am 31.01.2008 | 13:14
Einfach in freier Form Rentenauskunft beantragen, Kopie Altersteilzeitvertrag und Formblatt R240 ausgefüllt beilegen. Die Erfüllung des Vertrauensschutzes wird dann entsprechend vorgemerkt und Sie erhalten Auskunft über Ihre individuell geltenden Altersgrenzen.
Useram 31.01.2008 | 13:13
Solche Dinge werden eigentlich immer beim nächsten Kontenklärungsverfahren festgestellt, wenn Sie dort auch den Prüfbogen für die Vertrauensschutzregelungen ausfüllen und mitschicken. Auf dem befindet sich die entsprechende Frage. Legen Sie dann einfach Ihren ATZ-Vertrag in beglaubigter Kopie bei und es wird alles richtig gespeichert (sofern Sie zum maßgeblichen Jahrgang gehören). Um diesen Fragebogen zu erhalten, können Sie sich an einen Rentenberater wenden, oder an Ihre Gemeinde, oder Sie vereinbaren direkt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Termin, wo das dann erledigt wird.
KSCam 31.01.2008 | 13:24
in Ergänzung zu meinen Vorrednern, ....wenn Sie den Nachweis erst beim Rentenantrag führen, dass der AT Vertrag bereits im Dezember 2006 geschlossen wurde, läuft Ihnen auch nichts davon.
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