Hallo Halbi3,
bei der Einkommensanrechnung in der Unfallversicherung sind die in §18a SGB IV genannten Einkünfte zu beachten, dazu gehören u.a. Versicherungen. Genauere Informationen erfragen Sie bitte bei dem Unfallversicherungsträger, der Ihnen die Witwenrente zahlt.
Dieses Forum betrifft nur die gesetzliche Rentenversicherung.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung