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Experten-Antwort

Vermietung

von Don Camillo23.08.2011 | 11:01
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3 Antworten

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Werde demnächst mit 64 J. inAltersrente gehen und beabsichtige mein Haus zu vermieten und in die nächstgrößere Stadt eine Mietwohnung zu nehmen. Ein Bekannter sagte mir dass die Mieteinahmen aber als Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden und somit die Rente gekürzt wird. Mieteinahmen ca. 500 Euro. Stimmt das ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer eigenen Altersrente zählen Mieteinnahmen nicht als schädliches Einkpommen!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Arbeitseinkommen i. S. des § 34 Abs. 2 SGB 6 wird immer dann (noch) bezogen, wenn diese Einkünfte weiterhin steuerrechtlich z. B. als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) behandelt werden.

Einnahmen aus einem (teilweise oder vollständig) verpachteten Betrieb sind somit Arbeitseinkommen, wenn sie im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ausgewiesen sind. Ob eine selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich. Pachteinnahmen stellen nur dann kein Arbeitseinkommen im Sinne von § 34 SGB 6 dar, wenn sie nicht der Einkommensteuer unterliegen oder als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ im Steuerbescheid erscheinen.

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1 Antworten

Karl-Heinricham 24.08.2011 | 07:21
Solange sie im Steuerbescheid als Mieteinnahmen deklariert sind. Miete die als Einnahme aus Gewerbebetrieb versteuert werden muss, ist Hinzuverdienst.
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