Hallo paella123,
ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, solange wegen Krankheit oder Behinderung eine rentenrechtlich relevante Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, zum Beispiel die gewerbliche Vermietung einer Ferienwohnung, sind Sie verpflichtet, dies der DRV zu melden. Die DRV wird dann überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente weiterhin gegeben sind. Hat sich Ihre Leistungsfähigkeit nicht verbessert, besteht weiterhin Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Etwas anderes gilt dann, wenn die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes geleistet wird.
Ergibt die Überprüfung, dass weiterhin Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht, wird sie nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr nicht überschritten wird. Bei Überschreiten wird eine Anrechnung des Einkommens auf die Rente vorgenommen.
In diesem Forum kann ich Ihnen nur allgemeine Informationen geben. Eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie am besten bei Ihrer DRV erhalten, da dort die konkreten Daten zu Ihrer Rente vorliegen. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich vor Ihrer Entscheidung zu der Finca von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. Wenden Sie sich dafür bitte schriftlich oder telefonisch an die DRV, die Ihre Rente zahlt. Persönliche Beratungen sind wegen der Corona-Pandemie derzeit nur sehr eingeschränkt möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung