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Experten-Antwort

Vermietung in Spanien mit voller Erwerbsminderungsrente

von paella12325.08.2020 | 15:40
196 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin am überlegen nach Spanien zu gehen und dort eine alte Finca mit Vermietungslizenz zu übernehmen. Da meine volle Erwerbsminderungsrente nur sehr klein ist, könnte ich mir damit theoretisch eine zusätzliche Sicherheit schaffen. Wenn ich dort mit einer Ferienvermietungslizenz aktiv vermieten würde, wäre ich in Spanien allerdings gewerblich und würde der Mehrwertsteuer unterliegen. Wie würde sich das im Allgemeinen auf meine Rente auswirken? Sicherlich müsste ich diese gewerbliche Vermietung bei der DRV angeben? Wird das wie eine berufliche Tätigkeit gewertet und geprüft, ob ich dann noch "rentenwürdig" bin, sprich würde ich damit u.U. eine Rentenkürzung riskieren? Vielen Dank für die Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo paella123,

ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, solange wegen Krankheit oder Behinderung eine rentenrechtlich relevante Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, zum Beispiel die gewerbliche Vermietung einer Ferienwohnung, sind Sie verpflichtet, dies der DRV zu melden. Die DRV wird dann überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente weiterhin gegeben sind. Hat sich Ihre Leistungsfähigkeit nicht verbessert, besteht weiterhin Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Etwas anderes gilt dann, wenn die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes geleistet wird.

Ergibt die Überprüfung, dass weiterhin Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht, wird sie nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr nicht überschritten wird. Bei Überschreiten wird eine Anrechnung des Einkommens auf die Rente vorgenommen.

In diesem Forum kann ich Ihnen nur allgemeine Informationen geben. Eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie am besten bei Ihrer DRV erhalten, da dort die konkreten Daten zu Ihrer Rente vorliegen. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich vor Ihrer Entscheidung zu der Finca von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. Wenden Sie sich dafür bitte schriftlich oder telefonisch an die DRV, die Ihre Rente zahlt. Persönliche Beratungen sind wegen der Corona-Pandemie derzeit nur sehr eingeschränkt möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Borstam 25.08.2020 | 17:03
Sie dürfen täglich nur unter 3 Stunden vermieten. Ansonsten ist die Rente wech.
Schadeam 25.08.2020 | 17:41
Gewerbliche Gewinne sorgen dafür dass sich die Rente auf jeden Fall kürzt, wenn diese mehr als 6300 € im Jahr übersteigen. Die tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden zu überwachen wird bei "gewerblicher Vermietung eines Ferienhauses" kaum möglich sein.
paella123am 25.08.2020 | 17:34
....haha, Scherzkeks ;-)
paella123am 26.08.2020 | 12:24
Vielen Dank für die Auskunft! Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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