Hallo, Jet,
Ihre Recherchen waren zielführend. Bitte informieren Sie Ihrerseits den Träger über die richtige Vorgehensweise bzw. empfehlen Sie diesem die Rücksprache mit der DRV. Entschuldigtes Fehlen, z.B. Krankheit und Urlaub sind bei der Pauschale bereits berücksichtigt. Unentschuldigtes Fehlen würde eine Reduzierung der Pauschale zur Folge haben. Für volle Monate erhalten Sie 70,30 EUR, bei Teilmonten (Beginn oder Ende der Maßnahme nicht am Monatsanfang bzw. Monatsende) reduziert sich der Anspruch jedoch.