Hallo Lars,
bei einer unvermeidbaren Reisedauer von mehr als 8 Stunden täglich wird Verpflegungsgeld gezahlt. Die Berechnung der Reisedauer richtet sich grundsätzlich nach der Abreise von der Wohnung/Rehabilitationseinrichtung und der Ankunft an der Rehabilitationseinrichtung/Wohnung.
Im Zweifelsfall sollten Sie Verpflegungsgeld vorsichtshalber beantragen.