Hallo Ute,
die Agentur für Arbeit kann Sie nicht dazu auffordern, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, so lange Sie noch Anspruch auf ALGI haben (Aber auch hierzu sollten Sie in den nächsten Monaten die Nachrichten verfolgen... im Moment weiß keiner, wann was wo geändert wird, Rente, Bürgergeld etc....).
Es kann dann aber dazu führen, dass Sie in der Zeit ein paar Vermittlungsgespräche führen müssen, da schützt Sie dann Ihr Alter nicht :-)
Für eine Rente für 'besonders langjährig Versicherte' benötigen Sie außer dem Alter auch 45 Beitragsjahre, wobei direkt vor dieser Rente ein ALG1-Bezug für einen Zeitraum von 24 Monaten nicht mitzählt. D.h., die 45 Jahre sollten VOR ALG1 zusammen gekommen sein.
Entsprechend könnten Sie dann die Rente für 'langjährig' Versicherte' (35 Beitragsjahre) beantragen.
Hier würde dann die Zeit des ALG1-Bezuges mitrechnen und auch sich noch beitragserhöhend auswirken. Allerdings natürlich entsprechend geringer als bisher mit vollen Beiträgen.
Und durch die spätere Beanspruchung (statt frühestmöglich 01/23) verringern sich die Abschläge (0,3%/Monat), die dann auf die bis zum Vormonat des Rentenbeginns bezahlten Beiträge und daraus ermittelter EP berechnet werden.
Ausführlicher ist dies auch in dieser Broschüre beschrieben:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Einen schönen Abend und alles Gute!