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Experten-Antwort

Verpflichtung Rente zu beantragenbei ALG1 Bezugsanspruch ?

von Ute30.01.2022 | 18:56
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3 Antworten

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Hallo zusammen, kann mir hier evtl.jemand Rat geben? Ich arbeite befristet bis 30.9.2022 und habe dann noch 15 Monate ALG1 Anspruch. Theoretisch könnte ich ab 01/2023 Rente für lang,Beschäftigte(35 J.)beantragen. Muß ich diese Rentenart beantragen,wenn ich noch 15 Monate ALG1 Anspruch habe? Kann ich gezwungen werden 01/2023 dann in Rente zu gehen von der AfA? Oder kann ich diese ALG1 Zeit noch beansprochen,ehe ich dann welche Rentenart beantragen sollte? Ist das dann Rente f.langj.Versicherte oder Rente f.besonders langj.Versicherte mit Abzug? Rente für besonders langj.Versicherte Anspruch hätte ich ja erst mit 66J.und 2 Monaten.(Geb.jahr 1959). Von welcher Rentenform </Betrag gehen dann die 0,3%Abzug /Monat ab? Ich möchte eigentlich nach den 15 Monaten ALG1 Anspruch Rente beantragen mit dadurch weniger Abzug.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ute,

`Siehe hier` hat Ihre Fragen schon hilfreich beantwortet, daher öchte ich auf die Ausführungen verweisen.

TIPP: Evtl. mal frühzeitig eine pers./indiv. Rentenberatung beim Rententräger in Anspruch nehmen. So lassen sich die ggf vorhandenen Möglichkeiten nach dem AloGeld Bezug ausloten. Insbesondere die Frage nach Altersrente für besonders langjährig Versicherte (erfüllen Sie die 45 Jahre, wann kann diese Rente beansprucht werden, wie weit reicht die Zeit des AloGeld Bezuges?) können so geklärt werden.

Falls hier ggf nur noch wenige Monate für die 45 Jahre fehlen könnte man ggf mit einem Minijob nachsteuern.

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2 Antworten

Siehe hieram 30.01.2022 | 19:28
Hallo Ute, die Agentur für Arbeit kann Sie nicht dazu auffordern, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, so lange Sie noch Anspruch auf ALGI haben (Aber auch hierzu sollten Sie in den nächsten Monaten die Nachrichten verfolgen... im Moment weiß keiner, wann was wo geändert wird, Rente, Bürgergeld etc....). Es kann dann aber dazu führen, dass Sie in der Zeit ein paar Vermittlungsgespräche führen müssen, da schützt Sie dann Ihr Alter nicht :-) Für eine Rente für 'besonders langjährig Versicherte' benötigen Sie außer dem Alter auch 45 Beitragsjahre, wobei direkt vor dieser Rente ein ALG1-Bezug für einen Zeitraum von 24 Monaten nicht mitzählt. D.h., die 45 Jahre sollten VOR ALG1 zusammen gekommen sein. Entsprechend könnten Sie dann die Rente für 'langjährig' Versicherte' (35 Beitragsjahre) beantragen. Hier würde dann die Zeit des ALG1-Bezuges mitrechnen und auch sich noch beitragserhöhend auswirken. Allerdings natürlich entsprechend geringer als bisher mit vollen Beiträgen. Und durch die spätere Beanspruchung (statt frühestmöglich 01/23) verringern sich die Abschläge (0,3%/Monat), die dann auf die bis zum Vormonat des Rentenbeginns bezahlten Beiträge und daraus ermittelter EP berechnet werden. Ausführlicher ist dies auch in dieser Broschüre beschrieben: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Einen schönen Abend und alles Gute!
Uteam 30.01.2022 | 19:44
Ja, abwarten muß man eh,was evtl. geändert wird. Vermittlungsgespräche,das ist mir schon klar,da kommt man nicht drumherum.Sollte kein Problem darstellen,an die Regelm muß man sich halten :o) Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort einen angenehmen Abend auch zurück :o) Ute
Deutsche Rentenversicherung
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