Hallo Karl,
wie bereits vom User "Schade" geschrieben, gibt es bei Altersrenten keine Anrechnung von Hinzuverdienst. Dementsprechend ist der steuerrechtliche Gewinn im Bezug auf die Altersrente durchaus irrelevant.
Ein steuerrechtlicher Gewinn kann, je nach ausgeübter Selbständigkeit auch über den Rentenbeginn hinaus (bis zum Bezug einer Vollrente nach Regelalter) zu einer Beitragspflicht in der Rentenversicherung führen. Mit dieser Regelung werden Selbständige abhängigen Beschäftigten gleichgestellt, da diese ebenfalls bei Rentenbezug vor dem Regelalter weiterhin der Beitragspflicht unterliegen. Um zu prüfen ob eine Beitragspflicht besteht, und in welcher Höhe Beiträge zu zahlen sind wird auch die Höhe des steuerrechtlichen Gewinns benötigt.
Wieder ein anderer Grund für diese Rückfrage nach dem steuerrechtlichen Gewinn kann sein, dass Sie aktuell freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Dieser Status gilt nämlich auch als Rentner solange, wie eine hauptberufliche (regelmäßig mehr als 538€ Gewinn), selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Sobald die Selbständigkeit beendet wird, prüft die Krankenversicherung eine Pflichtmitgliedschaft.
Um unnötige Überzahlungen zu vermeiden, wird daher ebenfalls gerne auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen.
Aus welchem Grund genau in Ihrem Fall nach dem steuerrechtlichen Gewinn gefragt wird, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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