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Verrechnung Altersrente und Unterhaltsbeitrag (="Ersatz-Witwenrente")

von Jule04.01.2020 | 17:12
154 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag! Ich bin im Öffentlichen Dienst tätig und erwerbe dort eine eigene Altersrente. Gleichzeitig werde ich Anspruch auf Unterhaltsbeitrag als Beamtwenwitwe haben. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs für sich allein ist mir bekannt, auch deren Bedingungen. Aber wie wird verrechnet bzwq. zusammengerechnet? Was wird mir jetzt gekürzt? Für meine Frage nehme ich mal hier als Rechnungsgröße - einen Unterhaltsbeitrag von pauschal 2000,- Euro Brutto an, einen Altersrentenanspruch von pauschal 1400,- Euro und eine Riesterrente von zusätzlich 100,- Euro. Was um Himmels Willen wird denn nun wie verrechnet oder gekürzt? Ich muss im Rahmen eines Testaments für weitere personen Vorsorge treffen und muss unbedingt wissen, was mir Brutto oder Netto übrigbleibt. Wer kann helfen? Danke schon mal und liebe Grüße ans Forum! Jule

2 Antworten

W°lfgangam 04.01.2020 | 17:57
Hallo Jule, die Zahlen der DRV stehen/auch prognostisch fest, die/Altersrente erhalten Sie auch später mal/neben den folgenden Rentenanpassungen. Was davon mal auf Ihre Pension/Ihren Unterhaltsbeitrag als Witwe anzurechnen wäre? ...nun, wer stellt das fest/setzt das fest? ...richtig, Ihre Versorgungsdienststelle <- genau diese müssen Sie befragen, was hinten bei rauskommt. Ist nicht Thema der DRV, Sie über Ihre Versorgungsansprüche beraten zu müssen. Gruß w. PS: 'Leidiges' Thema, das man/frau über sein/ihre Versorgungsansprüche leider oft völlig im Unklaren gelassen wird/keine jährlichen 'Wasserstandmeldungen' dazu erhält ...ist nicht mit der DRV vergleichbar/die das tagtäglich berechnen können, sondern mit den 'trägen' Versorgungsträgern, die es bis heute nicht geschafft haben, Ihre Versorgungsansprüche schlicht digital/#Neuzeit Ihnen spontan mitteilen zu können.
-am 06.01.2020 | 08:28
Hallo Jule, auf Ihre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden weder der Unterhaltsbeitrag noch die Riester-Rente angerechnet. Über die zu erwartenden Höhe Ihrer Altersrente werden Sie durch die Renteninformation bzw. die Rentenauskunft informiert. Sofern Sie später in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein werden, ist von dem Brutto-Betrag der Rente noch Ihr Eigenanteil zu Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. Ob und ggf. in welcher Höhe allerdings Ihre Altersente Einfluss auf den Unterhaltsbetrag haben wird, kann Ihnen nur Ihr Versorgungsträger mitteilen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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