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Experten-Antwort

Verrechnung Auslandsjahre Rentenversicherung

von Claudia K.05.06.2019 | 11:43
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2 Antworten

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Hallo, ich lebe und arbeite seit 5 Jahren in der Schweiz und zahle dort in die Pensionskasse ein. Entsprechend zahle ich seither nicht mehr in das deutsche Rentensystem bzw. in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Meine Frage lautet daher: Was passiert, wenn ich irgendwann wieder zurück nach Deutschland komme, wie werden diese Jahre verrechnet? Wird das, was ich in der Schweiz jahrelang eingezahlt habe, im deutschen System übernommen? Oder beziehe ich später Bezüge aus zwei Rentensystemen? Vielen Dank für die Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Claudia K.,

wie DRV geschrieben hat werden die schweizer Zeiten für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die deutsche Rente berücksichtigt.

Gezahlt wird die deutsche Rente jedoch nur aus den deutschen Zeiten; die in der Schweiz zurückgelegten Zeiten verbleiben bei der Schweizer Ausgleichskasse, die nach ihren Rechtsvorschriften über einen Rentenanspruch entscheidet.

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1 Antworten

DRVam 05.06.2019 | 12:33
Die schweizerischen Zeiten werden zwar als Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt, um Wartezeiten z.B. für vorgezogene Altersrenten zu erfüllen. Rein monetär zahlt aber im Rentenfall, die Schweiz und Deutschland jeweils eine eigene Rente.
Deutsche Rentenversicherung
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