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Experten-Antwort

Verrechnung der gesetzlichen Rente mit der Unfallrente

von Dimitrina26.09.2015 | 09:52
1108 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Ich arbeite in Deutschland seit 15 Jahren und bekomme eine BG Unfallrente und eine Teilrente für Schwerbehinderte. In 1,5 Jahren habe ich Recht auf meine volle Altersrente für Schwerbehinderte und die VBL-Rente aus der zusätzlichen Altersvorsorge im öffentlichen Dienst. In 2 Monaten werde ich meine Regelaltersrente aus einem EU-Staat bekommen. Nach § 93 SGB VI wird die gesetzliche Rente mit der Unfallrente verrechnet. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Werden die von mir erwartete Regelaltersrente aus dem EU-Staat und die VBL-Rente von diesem Paragraph betroffen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ram 26.09.2015 | 11:05
Nein. Und "verrechnet" ist ein falsches Wort. Es findet eine Einkommensanrechnung der BG-Rente auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung statt. - OB - es dann auch zu einer Kürzung kommt (individueller Grenzbetrag) ist dann eine gnz andere Frage.
Dimitrinaam 26.09.2015 | 11:34
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mein Grenzbetrag wurde mir schon von DRV mitgeteilt.
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