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Experten-Antwort

Verrechnung der RentenNachzahlung mit Sozialleistungen

von JANGA01.11.2024 | 12:57
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4 Antworten

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Wird dass Bürgergeld mit der RentenNachzahlung in voller Höhe verrechnet? Also auch die Übernahme meiner Mietzahlung? Ich bekomme 800€ Erwerbsminderungsrente und eine Nachzahlung von 2 Jahren. Davon habe ich 1 Jahr zur überbrücken Bürgergeld bekommen. Miete + 563€ Bürgergeld, davor das Arbeitslosengeld. Die Verrechnung Arbeitslosengeld steht bereits fest. Meine Frage ist, bei 800€ Rente habe ich ja Anspruch auf Grundsicherung, die ich ja jetzt erst beantragen könnte. Aber wenn ja alles Verrechnet wird vom Bürgergeld, dann hätte ich doch auch Anspruch auf rückwirkende Grundsicherung. Oder nicht? Lieben Gruß Janga

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JANGA,

 

hat ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger (z. B. Jobcenter) Sozialleistungen  erbracht, ist der Leistungsträger erstattungspflichtig, gegen den der Berechtigte vorrangig einen Anspruch hat oder hatte (z. B. Rentenversicherungsträger). Der Umfang des Erstattungsanspruches richtet sich nach den für den vorrangig verpflichteten Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften (§ 104 Abs. 1, 3 SGB X).

 

Erstattungsfähig sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelleistung) und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers besteht allerdings maximal in Höhe des monatlichen Rentenbetrages. Es erfolgt kalendermonatlich getrennt vorzunehmende Gegenüberstellung beider Leistungen. Erstattet wird die volle monatliche Leistung des Jobcenters, maximal jedoch die monatliche Rente. 

 

Bezüglich ggf. sonstiger bestehender Ansprüchen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungsträger, z. B. Jobcenter, Grundsicherungsamt.

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3 Antworten

TKam 01.11.2024 | 13:06
Nix rückwirkende Grundsicherung! Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Ultraam 01.11.2024 | 13:50
Die Erstattung des Bürgergeldes erfolgt in der Höhe, in der es aufgrund der Rentengewährung zu viel gezahlt wurde. Soweit auch mit Rentenbewilligung immer noch ein Hilfeanspruch bleibt, erfolgt die Erstattung in Höhe der Differenz zum bisherigen Hilfeanspruch. Fällt der Hilfeanspruch hingegen vollständig weg, ist das Bürgergeld vollständig erstattungsfähig (soweit die Rentenhöhe dafür ausreicht).
Maxam 01.11.2024 | 14:24
Einfache Antwort, es gibt keine rückwirkende GruSi. Und für die Zukunft können Sie diese natürlich beantragen.
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