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Experten-Antwort

Verrechnung EM Rente mit KG + Alg1

von Jasmin M17.12.2015 | 22:16
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe jetzt einen vorläufigen Bescheid zur EMR bekommen.! Brutto 994,91 Netto 889, 20 Rückwirkend ab 1.4.15 Bekam zu der Zeit Krankengeld 1.4 - 15.9 Brutto 647,10 Netto 567,40 Alg1 16.9 - 31.12 Netto 485,40 Frage, wie berechnet sich die Nachzahlung? Wird meine Netto Rente um die tatsächlich ausgezahlten Beträge verrechnet (netto) oder hab ich Verluste durch Bruttoverrechnung? Müssten die Versicherungsbeitrage nicht intern vom ubrig gebliebenen Brutto verrechnet werden? Gebe ich in der Steuer als Nachzahlung den kompletten Betrag inkl das Verrechnete an oder nur die Differenz (wird ka sonst doppelt versteuert?) zufluss differenz wäre ja 2016, zufluss verrechnung 2015, da das Krankengeld ja durch Rente ersetzt wird!? Im Internet steht überall was anderes.... Danke schonmal für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jasmin M,

beim Erstattungsanspruch der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit gegenüber dem Rentenversicherungsträger werden immer nur die Nettobeträge für die jeweiligen Zeiten gegenübergestellt - also die tatsächlichen Zahlbeträge ausgeglichen. Die für die Zeit des Kranken- bzw. Arbeitslosengeldbezugs bis zur Erteilung des Rentenbescheids (bzw. bis zum Ende des Leistungsbezugs aufgrund der Rentenbewilligung) gezahlten Rentenversicherungsbeiträge verbleiben als zu Recht gezahlte Beiträge in Ihrem Versicherungskonto - dürfen also regelmäßig weder erstattet, noch storniert werden. Sie werden dann auch entsprechend bei einer nachfolgenden Rente berücksichtigt.

Hinsichtlich der Angaben für die Steuererklärung sollten Sie die Mitteilung über die Abrechnung der Nachzahlung (Erstattungsanspruch) des Rentenversicherungsträgers abwarten. Hier haben Sie dann alle Zahlen „schwarz auf weiß“ und auch einen entsprechenden Nachweis ggü. dem Finanzamt.

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11 Antworten

Jasmin Mam 18.12.2015 | 10:47
Vielen Dank! Dennoch : werden die geflossenen Beträge (Rente, die Krankengeld ersetzt) fur das Jahr 2015 gemeldet dem FA oder 2016, wenn die Differenz mir zufließt, denn eigentlich gehören die Nachzajlbetrage, die ja die Krankenversicherung quasi geleistet hat und durch Erstattung doch Rente ist, in das Jahr wo es geflossen ist als Krankengeld (2015) also kurzum: wandelt sich das Krankengeld in Rente für das Jahr? (wird vollständig zurückerstattet)
Konrad Schießlam 18.12.2015 | 15:57
Gehe mal davon aus, neben der in Rede ste- henden Rente, sind noch andere Einkommen vorhanden, so zum Beispiel die eines Partners. Ist dies nicht der Fall, kann man ja-trotz Vor- schrift- auf eine Steuererklärung verzichten. Denn, 994,91 x 12 11938,92 Bruttorente 8.357,24 mit 70% aus 11938,92 steuerpfl. - 978,99 noch 9,2% KrV.gerechnet - 280,56 2,35% PflV. ( 2,60 ohne Kind) - 102,00 Werbungskosten Pauschale Rente - 36,00 Pauschale Sonderausgaben ------------ 6.959,69 zu versteuerndes Einkommen 8472 /16944 led./vh. sind als sogenanntes Existenz Minimum steuerfrei. Vorschrift oder nicht, auch ohne Einkommen- steuererklärung kann nichts schiefgehen. MfG.
Jasmin Mam 18.12.2015 | 19:39
Und die Nachzahlung? Zumindest die Differenz geht doch in das Jahr des Zuflusses mit ein oder? Und fur 2015 muss ich wegen Krankengeld eine Steuererklärung abgeben. Frage war, 1. Ob. 2015 die Rente + KG in die Steuer geht oder nur der KG Betrag als Rente getarnt, da er ja zud Rente wird. und 2. Ob die Nachzahlung die ich Jan 2016 bekomme dann komplett in steuer geht (obwohl dad Geld ja unter dem Namen "Krankengekd" schon 2015 geflossen ist, oder nur die Differenz als Zufluss. Dass ich eigentlich nicht Steuerpflichtig bin, weiss ich! Also quasi: Jan-Mrz Krankengeld April - Dez Krankengeld + Rente Oder Jan - Mrz Krankengeld Aoril - Dez Rente (das Krankengeld was umgewandelt wird) wobei das nur nettobeträge sind. Und 2016 12x Rente + 9x Nachzahlung volle Rente (inkl gezahltem aus Vorjahr) Oder 12x Rente + Nachzahlung nur Differenz(netto) dann auf Brutto hochrechnen Variante 1 bedeutet dann immer Doppenversteuerung und das kostet mich an Steuer Nachzahlung zusammen knapp 1000€
Konrad Schießlam 19.12.2015 | 10:44
Nochmals, rückwirkend zum 1.5.2015 die Nachzahlung würde ja durch eine Steuererklärung, abzugeben ab 1.1.2016 für 2015 erfasst. Somit entfällt ja in der Erklärung für 2016 keine Nachzahlung mehr an. Krankengeld Algl. ist ja vom Grundsatz her Steuerfrei, nur der Steuersatz für Rente oder Arbeitsverdienst erhöht für fiktive Zurechnung den Steuersatz für die steuerpflichtigen Be- träge. Richtig, nach den Vorschriften wäre eine Steuererklärung notwendig, da aber durch Existenz Minimum etc. der Betrag nicht über- schritten wird kann ohne Erklärung nichts passieren. Falls der Hinweis vom Vertreter der RV. noch kommt" Fragen Sie den F,beamten bitte ich dies zu tun, bin sicher, Sie erhalten nicht die gewünschte Auskunft, vielmehr den Hinweis, reichen sie eine Steuererklärung ein, dann sehen sie was rauskommt. Tun Sie dies, wäre ich für einen Hinweis im Forum dankbar, damit alle dies lesen können, auch ich, wenn ich mich irre. MfG.
Jasmin Mam 19.12.2015 | 11:57
Die Nachzahlung ist leider in dem Jahr zu besteuern, wo sie zugeflossen ist, also 2016. Das steht schon in den Gesetzen, also muss ich dieses so auch tun, nur ist meine zugeflosseb Nachzahlung eine Differenz aus dem Krankengeld, das ja 2015 geflossen ist, hier ersetzt durch Rente. Frage ist halr, ob für 2015 von der RV was gemeldet wird (die ersetzte Krankengeldzahlung) oder ob erst für 2016 gesamt (volle Nachzahlung inkl. Ersetztem Krankengeld) + Jahresrente 2016 gemeldet wird. Das Finanzamt kriegt die Meldungen ja elektronisch Mitgeteilt, wenn nur 2016 mitgeteilt wird, hab ich mit Nachzahlung mehr als den Steuerfreibetrag zu versteuern undzwar soviel, dass ich eine 4stellige Nachzahlung habe. Gilt das ersetzte Krankengeld fur 2015 als Rente für 2015 als zugeflossen mit Meldung oder alles Gesamt 2016? Glaub wir haben aneinander vorbei geredet ;-) das Fa wird im Falle alles nur 2016 sicherlich bei mir anklopfen, da ich durch die hohe Summe steuerpflichtig werde.
Konrad Schießlam 19.12.2015 | 13:04
Welche Summen in Euro meinen Sie für das Steuerjahr 2015 und 2016. Sie glauben scheinbar, der Begriff Gläsener Bürger gilt für alle gezahlten Renten, da müssten ja beim Finanzamt Hundert Tausende Beamte eingestellt werden. MfG.
Jasmin Mam 19.12.2015 | 15:10
Was hat dad mit Gläsernem Bürger zutun, ich wurde schon 2x angeschrieben, dass ich wegen krankengeld steuern machen muss. Ignorieren hilft da nix. 2016 komm ich auf 21.000€ ca. Und das ist sehr wohl steuerpflichtig wenn die Nachzahlung komplett ins Jahr 2016 gehört.
Jasmin Mam 19.12.2015 | 15:15
Diese summen werden elektronisch gemeldet, die haben dann diese Daten und dann kann ich mich schlecht davor drücken. Sie scheinen mir hier den Rat zu geben einfach keine Steuern zu machen obwohl ich etwas zu versteuern habe! Die Frage war nie ob ich versteuern muss sondern ob die Nachzahlung, sprich das ersetzte Krankengeld in 2015 als geflossen gilt oder die komplette Nachzahlung 2016 anfällt, bzw was in welchem Jahr gemeldet wird. Ersetztes KG 2015 oder 2016.
Jasmin Mam 19.12.2015 | 16:16
Da das ganze ziemlich komplex ist werfe ich einfach mal aufs wichtigste reduzieren, daraus ergibt sich hoffentlich weiteres automatisch: 2015 gabs 8,5 Monate Krankengeld 567,40 netto/ 647 Brutto + 3,5 Monate alg1 netto Jetzt wird KG ersetzt durch Rente Wird dieses ersetzte dann für 2015 anteilig berechnet also 567,40 (auf Brutto hochrechnen) und auch dem Fa gemeldet fur 2015 oder die komplette gezahlte Nachzahlung inkl. Verrechnungsbetrag fur 2015, also 9x 994€ die teils 2015 geflosden sind (kG summe) auch in 2016? Noch einfacher... Der Verrechnungsbetrag der mit KG verrechnet wurde, wird er für 2015 oder alles komplett 2016 gemeldet?
rosebudam 21.12.2015 | 09:33
Hallo Jasmin M, der an die Krankenkasse/Agentur für Arbeit erstattete Rentenbetrag - auf Brutto "hochgerechnet" - ersetzt für das Jahr 2015 das gezahlte Kranken-/Arbeitslosengeld. Lesen Sie zu diesem Thema mal hier (Linik bitte in Browser kopieren): http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_S… Für die an Sie ausgezahlte Restnachzahlung - auf Brutto "hochgerechnet" - gilt das Zuflussprinzip, also bei Auszahlung im Jahr 2016 auch steuerlich wirksam im Jahr 2016. Mit freundlichen Grüßen rosebud
rosebudam 21.12.2015 | 09:39
... und so meldet auch die Deutsche Rentenversicherung an die Finanzbehörden. Fordern Sie sich nach Abrechnung der Nachzahlung eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" an, welche alle gemeldeten und für Ihre eigene Steuererklärung notwendigen Daten enthält.
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