Hallo User Eleonora G.,
grundsätzlich ist zu sagen, dass das Arbeitslosengeld I und die Rente unterschiedlich berechnet werden. Treffen Arbeitslosengeld und Rente zusammen, darf die Agentur für Arbeit nur das von der Deutschen Rentenversicherung fordern, was an Rente Ihnen zustehen würde. Wenn das ALG I höher ist, als die Rente, dann bekommt die Agentur für Arbeit nur das erstattet, was als Rente gezahlt worden wäre.
In Bsp. A hat die Agentur für Arbeit nicht Pech, sondern das ALG I ist höher und die Agentur für Arbeit erhält nur einen Teil erstattet.
Im Bsp. B ist der Fall gleich. Zunächst bekommt die Agentur für Arbeit den Teil erstattet, der sich aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt. Nach erfolgreichem Widerspruch ergibt sich eine neue Nachzahlung und auf diese Nachzahlung hat dann auch wieder die Agentur für Arbeit einen Anspruch in Höhe der Rente.
Bei beide Beispielen muss der Rentner keine Rückzahlungen an die Agentur für Arbeit machen.