Guten Tag,
wie von "König" und "Schade" bereits zutreffend ausgeführt, hat ein Anspruch aus dem Versorgungswerk keine Auswirkung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur bei einer Hinterbliebenenrente aus der Rentenversicherung wird eine Leistung aus dem Versorgungswerk aus eigener Versicherung als anzurechnendes Einkommen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt (so wie eine eigene Rente aus der Rentenversicherung und andere Einkünfte auch).
Ob Anrechnungsvorschriften auf Seiten des Versorgungswerkes existieren, müssten Sie bitte dort erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung