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Verrechnung von Sozialleistungen

von OliverS31.01.2009 | 22:24
1372 Ansichten
5 Antworten
Ein Verwandter von mir hat während Bezuges von ALG2 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, die dann auch unbefristet gewährt wurde. Nun gibt es Probleme mit dem Fohrtzahlungsantrag ALG2 und er hat nach der Zahlung zum 1. Dezember 2008 keine Zahlungen mehr erhalten, die laufende Rente soll aber erst ab März (31.03.2009) gezahlt werden. Ein Betrag von mehreren tausend Euro soll erst nach Verrechnung der Sozialleistungen ausgezahlt werden, obwohl er im fraglichen Zeitraum lediglich gut 1.000 Euro ALG2 erhalten hat. Die Rentenversicherung mahnt bei der ARGE regelmäßig die Abrechnung an, dort passiert aber offenbar - auch nach persönlichen Vorsprachen und Beschwerden - nichts. Was nun!?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.02.2009 | 16:30

Hallo OliverS,

der Rentenversicherungsträger benötigt zur Abrechnung der Nachzahlung den Erstattungsanspruch der ARGE. Erst nach deren Eingang kann die weitere Bearbeitung und Auszahlung erfolgen. Bitte klären Sie bzw. Ihr Verwandter den aktuellen Sachstand mit dem Rentenversicherungsträger; ggf. muß der ARGE eine Frist zu Erledigung gesetzt werden

4 Antworten

-_-am 31.01.2009 | 22:52
Diese skandalöse Praxis ist bekannt, jedoch nicht von den Rentenversicherungsträgern zu vertreten. Kürzlich ist mir ein solcher Fall untergekommen, bei dem die ALGII-Zahlstelle ca. 7 Monate benötigte, in denen die Deutsche Rentenversicherung mehrmals über die Dienststellenleitung der ALGII-Zahlstelle die ordnungsgemäße Bezifferung des Erstattungsanspruchs erinnert hatte. Die Zahlstellen für das ALGII schert das leider wenig bis nicht. Denn ist der Ruf erst ruiniert, dann bummelt sichs ganz ungeniert. Sie können ganz sicher sein, dass Ihr Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung die Abrechnung lieber heute als morgen machen würde. Leider kann er aber bei einem dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach bekannten Erstattungsanspruch erst nach Ablauf eines Jahres mit befreiender Wirkung an den Leistungsberechtigten selbst auszahlen. Bei einer vorherigen Auszahlung hätte er nämlich ein ernstes Problem, käme die Bezifferung nach 11 Monaten doch noch und das Geld wäre weg. Es kann daher nur die Forderung geben, die Frist für die Bezifferung von Erstattungsansprüchen ganz drastisch zu verkürzen! Ich wette, wüsste man, dass nach spätestens 6 Wochen ausgezahlt würde, wären die Bezifferungen deutlich eher bei der Deutschen Rentenversicherung.
Unbekanntam 31.01.2009 | 23:57
Leider beschweren Sie sich - wie die Meisten - an der falschen Stelle. Die RV kann nichts dafür. Wenden Sie sich schriftlichen an Ihren Bürgermeister oder Bundestagsabgeordneten. Das bringt was und nicht bei der RV.
OliverSam 01.02.2009 | 00:06
> Wenden Sie sich schriftlichen > an Ihren Bürgermeister oder > Bundestagsabgeordneten. Eine Beschwerde beim Bürgermeister dürfte nichts bringen, der hat mit der ARGE ja nicht zu tun, sondern der Landkreis. Und der möchte wohl am liebsten so früh es geht Optionskommune weden weil es an allen Ecken und Kanten knirscht. Bliebe der Bundestagsabgeordnete, der in Sichtweite der ARGE sein Bürgerbüro hat - eine gute Idee! Könnte es denn etwas bringen, der Rentenversicherung die Höhe des ALG2 nachzuweisen, um so wenigstens einen Teil der Rentenzahlung freizubekommen, zumindest die laufenden Beträge seit die Arge nicht mehr zahlt?
Wolfgangam 02.02.2009 | 21:47
Hallo Oliver, auch ich kenne einen Einzelfall, wo die ARGE bei Bewilligung einer hier AR Monate brauchte, in diesem Falle, Überzahlung einzustellen. 'Das wird zentral abgewickelt' ....bis dahin gab es mehrfach rude Rückforderungsbescheide - neben Schrift- und Tele-Verkehr -, auch wenn die Versicherte bereits kurz nach AR-Bewilligung dort am Tresen stand 'ALG 2 einstellen - ich krieg Rente' ....die haben noch Monate lang weitergezahlt. Prob ...ARGE und Rückforderungstelle - die zentrale Revison sitzt nicht in der ARGE, das schickt die ARGE weiter; ehe zentral reagiert ...Bundesbehörden müssen scheinbar mit einem kleinem Schubs zum Aktivieren geweckt werden ;-)) *bescheiden eben ... Gruß w.
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