Hallo kingXlight,
wir schließen uns der Antwort von „Tina“ an. Dabei ist von der Regelaltersgrenze aus zu rechnen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Den Zuschlag gibt es nur, wenn Sie den Rentenbeginn über das Regelalter hinaus verschieben.
Ob Sie vorher schon abschlagsfrei in Rente gehen konnten, spielt keine Rolle.
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