Guten Tag,
wie von "Klarer Fall" beschrieben, sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Ärztin an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und die Reha-Klinik schicken, und auch die Arbeitsagentur darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung