Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

verschiedene Renten nach EMR - Bestandsschutz?

von Bergziege27.07.2021 | 10:56
459 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, habe folgende Frage: bin geb. 12/1965, beziehe eine befristete EMR (Arbeitsmarktrente) zunächst bis 2024. Beginn der regulären Altersrente ohne Abschlag wäre 1/2033 (67), Rente für bes. langjährig Versicherte (erfülle ich) 1/2031 (65), frühestmöglicher Rentenbeginn 1/2029 (63) mit 14,4 % Abschlägen. Soweit verstanden - wenn ich nun aus meiner EM-Rente 2029 in die frühestmögliche Altersrente wechseln möchte - zählt dann der Bestandsschutz oder wird die Rente neu berechnet abz. 14,4 % ??? Bin da verwirrt und freue mich über Antworten, Dank vorab und Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen ist zuzustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 27.07.2021 | 13:33
Hallo Bergziege, davon ausgehend, dass Ihre EM-Rente auch nach 2024 noch weiter bewilligt wird, würde dann bei der Inanspruchnahme einer direkt darauf folgenden vorzeitigen Altersrente der Rentenbetrag mindestens so hoch sein, wie die EM-Rente, es erfolgen keine weiteren Abzüge. Genau genommen wird dies zwar dann noch mal genau berechnet und verglichen, also EM-Rente dann aktuell vs. Altersrente mit den Abschlägen, die anfallen würden, aber der sich daraus ergebende höhere Betrag wird bezahlt. Und dies ist üblicherweise der Betrag der bisherigen EM-Rente. Von der Vergleichsberechnung bekommen Sie soweit nichts mit, außer Sie fordern dann die kompletten Berechnungsunterlagen an, wenn es soweit ist. Sofern Sie bis zur Regelaltersrente weiter die EM-Rente beziehen, entfällt für Sie allerdings die Möglichkeit für 'besonders langjährige Versicherte'. Diese Altersrente (mit 45 Betragsjahren ohne Abzüge) kann nicht gewählt erden, weil die Abschläge der EM-Rente weiterhin erhalten bleiben. Aber auch dies würde letztendlich mit einer Vergleichsberechnung 'kontrolliert'. Wenn zwischenzeitlich sich Änderungen ergeben, weil die 'Arbeitsmarktrente' (die ja nur wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarkt als 'volle' Rente bezahlt wird) dann zu einer halben EM-Rente wird (die Ihnen aus gesundheitlichen Gründen bewilligt wurde), fragen Sie dann einfach noch mal nach. Denn dann wäre die Berechnung mit den Abschlägen etwas komplizierter. Alles Gute!
Bergziegeam 27.07.2021 | 17:03
Herzlichen Dank für die ausführliche und informative Antwort!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026