Verstehe ich das dann so das von den Folgerentenbetrag dann auch 30 Prozent nicht Versteuert werden?[/quote]
Ja, das verstehen Sie so richtig.
Genau genommen ist es noch etwas anders, jedoch basierend auf diesen 30 %.
Denn wenn die nächste Folgerente ansteht, wird der Freibetrag in EUR neu berechnet. Dies liegt daran, dass die jährlichen Rentenerhöhungen der letzten Jahre bereits mit 100% versteuert wurden. Somit ergibt sich dann in EUR ein etwas höherer Freibetrag als bisher.
Ein Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Rente bisher 1.000,00 EUR ursprünglich = 12.000 EUR/Jahr.
Steuerfreibetrag 30% = 3.600,00 EUR
div. Rentenerhöhungen = 100 EUR = 1000,00 EUR Erhöhungsbeitrag, der zu 100% versteuert wurde.
Rente ab Neuberechnung 1.100,00 (inkl. der vorhergehenden Erhöhungen)= 13.200 EUR/Jahr davon 30% = 3.960,00 EUR neuer Freibetrag.
(es wird hierbei dann allerdings in dem Jahr, in dem die Rente sich ändert, die Berechnung der alten und der neuen Rente anteilig auf die Monate verteilt, so dass es das Ergebnis dann etwas niedriger ausfällt als bei der Beispielrechnung)
Sofern hierzu noch Fragen sind, erklärt Ihnen das gern Ihr zuständiges Finanzamt.
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Blödsinn!