Sie können in der Schweiz den Rentenantrag stellen. Dabei geben sie an, dass Sie auch in Österreich und in Deutschland gearbeitet haben. Ein Antrag gilt in der Regel gleichzeitig für alle beteiligten Versicherungsträger. Sie können allerdings bestimmen, ob sie aus dem jeweiligen Staat – in Ihren Fall Österreich – eine Rente beantragen wollen oder ob die Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll – in Ihrem Fall die Rente aus Deutschland.
Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus der Schweiz haben, kann rechtsverbindlich nur vom schweizerischen Versicherungsträger beurteilt werden. Damit Ihnen keine Nachteile durch eine verspätete Antragstellung entstehen, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig nach dem möglichen Beginn Ihrer Rente aus der Schweiz. Achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Der schweizerische Versicherungsträger leitet Ihren Antrag dann auch an den österreichischen Träger weiter und dieser entscheidet nach seinen Rechtsvorschriften über die Bewilligung der Rente.
Wollen Sie in Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt eine Rente beziehen und wohnen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland, können Sie diesen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder einem anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Weitere Informationen können Sie auch der Broschüre „Meine Zeit in der Schweiz – Arbeit und Renten europaweit“ entnehmen. Diese finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
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