Hallo Micha1,
der Rentenversicherungsträger macht eine Vergleichsberechnung.
Zuerst werden die Entgeltpunkte nur aus den deutschen Versicherungszeiten berechnet und danach unter Einfluss der Versicherungszeiten, die sich aus dem ausländischen Versicherungsverlauf ergeben.
Der höhere Wert von beiden wird für Ihre Rentenberechnung verwendet.
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